Weitere Einstweilige Verfügung gegen 1 & 1 ergangen

Frau Rechtsanwältin Schneider aus Frankfurt / Main berichtet in einem Kommentar hier im Blog:

Hallo Herr Kollege Hoenig,

meine Einstweilige Verfügung wurde am Montag beim LG Frankfurt beantragt, am Dienstag ohne mündliche Verhandlung erlassen und 1und1 heute um 11.00 zugestellt;

Bisher (14.00) sind aber weder meine Kanzleimails noch meine 10 Internetseiten – u.a. www.kanzlei-schneider.de – freigeschaltet.

Grüße aus Frankfurt

Mareen Schneider

Ich kann ihr nur wünschen, daß das Landgericht Frankfurt/M ein wenig schneller den zu erwartenden Zwangsgeld-Antrag bearbeitet wie das Landgericht Berlin meinen.

Den Gegenstandswert hat das LG Frankfurt/M mit 15.000 EUR festgesetzt, es sind 10 Domains und 3 eMail-Adressen betroffen, über die Frau Schneider den größten Teil ihrer Kanzleikorrespondenz abwickelt.

Ich denke, die Antragsschrift und die Einstweilige Verfügung sollten den Weg zur Staatsanwaltschaft finden. Selbst wenn die Forderung von 1 & 1 berechtigt wäre, handelte es sich bei der Sperrung um eine unangemessene – verwerfliche – Rechtsausübung, die zumindest verdammt nah dran ist …

Mag die Staatsanwaltschaft sich das gewerbsmäßige Sperren von Anwaltsdomains durch die Westerwälder doch mal näher anschauen. Die Prüfung ist kostenlos – für die Geschädigte(n).

Dieser Beitrag wurde unter 1 & 1 Internet AG veröffentlicht.

4 Antworten auf Weitere Einstweilige Verfügung gegen 1 & 1 ergangen

  1. 1

    Forsetzung:

    Es ist nun 18.00 Uhr.
    Die Kanzleidomains und der gesamte Mailverkehr sind trotz zugestellter Einstweiliger Verfügung heute Vormittag immer noch blockiert. Insgesamt besteht die Blockade nun seit 5 Tagen.

    Mareen Schneider

  2. 2

    Naja, jetzt tut wieder alles – herzlichen Glueckwunsch!

  3. 3

    Schade, daß ich meine Domain bereits seit einigen Monaten nicht mehr bei 1&1 hosten lasse. Ich würd‘ gerne mitmachen. ;-)

  4. 4
    Juristensohn says:

    Wenn ich das so lese, gilt für Rechtsanwälte das Prinzip „Leistung für Geld“ wohl nicht.

    Wenn der Rechtsanwaltstitel ohne dieses trockene Studium erhältlich wäre, würde man nen Haufen Geld sparen.