Wird der Bund Deutscher Kriminalbeamter weiter foltern?

Der Focus berichtete über den früheren Frankfurter Vize-Polizeichef Wolfgang Daschner, der wegen Folterns bei einer Vernehmung eines Tatverdächtigen verurteilt wurde.

Der Focus zitiert in diesem Bericht einen weiteren Polizeibeamten:

Klaus Jensen vom Bund Deutscher Kriminalbeamter erwartet „fatale Konsequenzen“ aus dem Daschner-Urteil. Er fragt sich, welcher Polizist künftig noch wie Daschner einen Aktenvermerk anfertige, um eine extreme Verhörmethode außerhalb des polizeilichen Regelwerks in einer Ausnahmelage zu dokumentieren.

Wenn ich diese Frage einmal in meine Sprache übersetze: Der Kriminalbeamte kündigt öffentlich an, daß auch künftig weiter gefoltert werden wird, allerdings werde man sich fortan bemühen, die Öffentlichkeit auszuschließen.

Daß der Polizist Daschner sich nach wie grob uneinsichtig zeigt, habe ich nicht anders erwartet. Wenn aber nun auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter offen zur Abschaffung des Rechtsstaates aufzurufen scheint, hat das eine andere – gefährliche – Qualität.

Gut, daß nicht alle Polizisten solche verbrecherische Methoden für gut heißen und sich dagegen stellen werden.

Auf der Website des „schlagkräftigenBund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) ist zu lesen:

Mit seiner Arbeit als Berufs- und Interessenvertreter, seiner fachlichen Kompetenz und seinen Forderungen an die politischen Entscheidungsträger steht der BDK für eine moderne Sicherheitsarchitektur in Deutschland und – in der Zusammenarbeit mit den internationalen Kollegen – in ganz Europa.

Mir ist kalt. Trotz der 38 Grad im Schatten.

Link gefunden bei der Handakte.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

2 Antworten auf Wird der Bund Deutscher Kriminalbeamter weiter foltern?

  1. 1
    Red Air says:

    Dann friere weiter – in einem kalten Erdloch, wo Du von Deinem Entführer ohne Wasser und Brot zurückgelassen wurdest.

  2. 2
    Heiko says:

    „Er fragt sich, welcher Polizist künftig noch wie Daschner einen Aktenvermerk anfertige, um eine extreme Verhörmethode außerhalb des polizeilichen Regelwerks in einer Ausnahmelage zu dokumentieren.“

    Im Focus-Artikel liest sich das irgendwie anders…