Zorniger Sound

Ein Leser des Beitrags über die „Verschlissene Krawall-Tüte„, den ich auch in unserem letzten Kanzlei-Newsletter veröffentlicht habe, schickte mir folgende Anfrage:

Besonders der Artikel über die „unbeabsichtigt lauter gewordene“ Auspuffanlage.
Da ich auch ein Vertreter des zornigen Sounds bin, interessiert es mich natürlich brennend, wie man sich bei einer Polizeikontrolle verhalten sollte, wenn man eine eingetragene Anlage hat, die der Eintragung im Brief voll und ganz entspricht, eben nur durch „Verschleiss“ mittlerweile zu laut ist.
In meinem Fall wäre die Dämmwolle in den aufgesteckten Endrohren verbrannt.
Eingeschweisste Siebrohre, die ursprünglich damit umwickelt waren, sind noch drin.
Die Anlage hat ein eingetragenes Standgeräusch von 103 DB, aber ich vermute, der Prüfer hat Fünfe gerade sein lassen und die ist eigentlich lauter…

Ich habe auf das hier hingewiesen.

Hier das Bild seiner Guzzi Infernale, mit Pfeil auf den „Dämpfer“:

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Dieser Beitrag wurde unter Motorradrecht veröffentlicht.

Eine Antwort auf Zorniger Sound

  1. 1

    „eingetragenes Standgeräusch von 103 DB“ – da fällt mir nichts mehr ein. Der Krawallfahrer und der Prüfer gehören sofort weggesperrt und die Karre auf den Schrott bzw. in die Hände eines vernünftigen Bikers, der seine geistigen Defizite nicht durch sinnlosen Lärm zu kompensieren versucht.