Ein ehemaliger Postzusteller aus Löhne sollte sich gestern vor dem Amtsgericht in Bad Oeynhausen verantworten, weil er Briefe in seiner Wohnung ,gebunkert‘ hatte. Die Verhandlung musste allerdings aufgrund eines Formfehlers ausgesetzt werden. Schuld war die Post. Sie hatte dem Angeklagten die Vorladung und Anklageschrift sieben Tage zu spät zugestellt.
Quelle: Neue Westfälische via taz vom 11.11.06
In dem Artikel der taz wird über den Schlitzohrigen Spitzbuben berichtet, der gemeinhin unter seinem Pseudonym „Postbote“ oder „Zusteller“ bekannt ist.
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