Zum letzten Mal die GEZ

Die GEZ läßt nicht locker. Im Mai kam die erste Frage, dann im Juni die zweite.

Mit Schreiben vom 17.8.06 erinnert der Gebühreneintreiber ein weiteres Mal. Das dürfte es dann aber endgültig gewesen sein. Schließlich heißt es: „Letzte Erinnerung

Und überhaupt: Die Eintreiberzentrale selbst weist doch in ihrem Fragebogen zwar extrem klein gedruckt und ganz unten auf der Seite versteckt, aber doch noch ausdrücklich darauf hin, daß man gar nicht antworten muß, wenn man kein Gerät zum Empfang bereit hält:

Nur wenn Sie weder Radio noch Fernsehen noch ein anderes empfangstaugliches Gerät haben, besteht keine gesetzliche Auskunftspflicht.

Ganz besonders wichtig erscheint mir dann noch dieser Hinweis in dem Fragebogen:

Falsche Angaben können zur Bestrafung führen (z.B. § 263 StGB-Betrug).

Demnach scheint es sogar wesentlich gefährlicher zu sein zu antworten, als nicht zu antworten. Aha.

Also: Zwei Löcher in die linke Seite des Briefes und ab damit in das Familienalbum.

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