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Monatsarchive: Januar 2007
Chip-Tuning und Betriebserlaubnis
Das Oberlandesgericht Karlsruhe (1 U 181/05) hat sich mit Chiptuning beschäftig und am 24.03.2006 geurteilt:
Wird in einen Pkw-Motor ein leistungssteigernder Chip zur Steuerung der Motorelektronik eingebaut („Chip-Tuning“), der das Abgasverhalten des Motors verändert, so erlischt die Betriebserlaubnis, wenn der Einbau des Chips nicht unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen abgenommen (§ 19 III 1 Nr. 4 c StVZO) und eine Bestätigung nach § 22 I 5 StVZO erteilt wird. Das gilt auch dann, wenn für den Chip das Gutachten eines Technischen Dienstes nach § 19 III 1 Nr. 4 a StVZO vorliegt.
Wird der Chip wieder ausgebaut, lebt die erloschene Betriebserlaubnis dadurch nicht automatisch wieder auf.
Ich befürchte, es kommt nicht darauf an, daß es sich hier um einen Automotor gehandelt hat. Der Inhalt dieser Entscheidung könnte auch für Mopped-Motoren gelten. ;-)
Aber ernsthaft: Es wird deutlich, daß man sollte vorsichtig sein sollte, wenn man an der Motorsteuerung herumbastelt.
Die Entscheidung ist in der NZV 2007, 44 veröffentlicht.
Der Verteidiger von Kurnaz
Der Tagesspiegel berichtet in seiner heutigen Ausgabe über Bernhard Docke, Jahrgang 1955, Fachanwalt für Strafrecht in Bremen:
Eines Tages vor fünf Jahren kam eine Türkin in seine Kanzlei: Sie hieß Kurnaz, ihr Sohn war in Guantanamo. Der Bremer Anwalt Bernhard Docke und sein schwierigster Fall.
Bemerkenswert finde ich die persönlichen Veränderungen, die er durch diesen Fall erfahren hat:
Nachdem er hautnah erlebt hat, „dass ein Staat mit nackter Willkür jemanden wie einen Vogelfreien behandeln kann“, schätzt er mehr denn je „den Wert rechtsstaatlicher Errungenschaften“. Wenn sie denn zum Zuge kommen.
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Der Agrarsektor boomt
Die Branche boomt. Insider sprechen von Umsatzsteigerungen von bis zu 500 Prozent – in gerade mal zwei Jahren. Engagierte Kleinbauern bescheren dem darbenden Agrarsektor einen nie gekannten Boom. Kunden wie Händler setzen zunehmend auf Produkte aus der Region.
Allerdings freut sich in der Berliner Politik niemand darüber, jedenfalls nicht öffentlich. Es geht um den Anbau von Gras. Dieses Rauschgift namens Cannabis.
Cannabis ist nach wie vor verboten. Und deshalb schickt die Polizei nun vermehrt ihre Erntehelfer aus – auch wenn das den Kleinbauern überhaupt nicht passt.
Darüber berichtet die taz Berlin lokal vom 30.1.2007
Empfangsbekenntnis – ganz einfach
In unserem Textbaustein zur Rücknahme des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid haben an die Behörde bzw. an das Gericht eine Bitte formuliert:
Bitte übersenden Sie uns eine kurze Empfangsbestätigung, gern handschriftlich per Rückfax.
Gestern kam wieder einmal mehr das gewünschte Empfangsbekenntnis: Stempel der Behörde, handschriftlich das Datum, „erhalten“ und die Unterschrift der Sachbearbeiterin.
Das sieht zwar nicht so schön aus wie ein „richtiger“ Brief, erfüllt aber voll den Zweck, nämlich die Fristen nun genau berechnen zu können. Und: Weil es fast keine Mühen macht, wird der Bitte immer häufiger entsprochen.
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Schallplattenhüllen von Heintje und anderen
Die Süddeutsche veröffentlicht eine Sammlung von wunderschönen Platten-Covers und dokumentiert damit die Kultur vergangener Musik, Musikanten und Musikliebhaber. Einfach köstlich, die Hall of Fame der Horror-Hüllen.
Danke an die Kollegin Martina Heck aus 94078 Freyung für den Hinweis.
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Mit einem 300-Euro-Schein bezahlen?
Die 50-jährige Frau wollte den Wasserkocher bezahlen. Mit einem 300-Euro-Schein. Das führte zu einem Strafverfahren. Denn: Diese Stückelung gibt es nicht. Das konnte sie nicht wissen, sie hatte ja nur einen Sonderschulabschluss.
Nicht aufgefallen ist ihr auch, daß nackte Frauen die Blüte zierten, statt Europa „Eros“ auf dem Schein prankte und die Sterne der Europafahne sich als Herzchen entpuppten.
Das Strafverfahren wurde eingestellt. Gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 500,00 Euro. Das geht dann ja locker mit zwei 250er-Scheinen.
Die Frau hat Glück gehabt, denn bei Geldfälschung reagiert der Staat empfindlich. Auch das Inverkehrbringen von Falschgeld ist verboten. Das Strafmaß des § 146 StGB ist heftig: Zwischen 1 und 15 Jahren im „Normalfall“. Das lohnt nicht wegen erotischer 250 oder 300 Euro.
Quelle der Nachricht: taz vom 27.1.2007
Schon wieder ein Geburtstag
Nachdem vor ein paar Tagen die Radarfalle 50 Jahre alt geworden ist, können wir heute einen weiteren runden Geburtstag feiern. Emma wird 30! Ich gratuliere – beiden.
Hard Times
Seit Montag auf Entzug: Die 100 Jahre alten Wasserrohre im Hause hatten es hinter sich. Der Einbau der neuen hat über zwei Tage gedauert, in denen wir ohne Wasser waren. Jetzt ist alles wieder gut.
… war echt ’ne harte Zeit …
ARCOR braucht noch ein wenig Zeit
Irgendwann im November 2006 habe ich begonnen, bei ARCOR eine Erweiterung unserer Telefonie-Kapazitäten zu bestellen. Über die Odyssee habe ich schon mehrfach berichtet.
Zwischenzeitlich hat ACOR aber meinen Wunsch zur Kenntnis genommen und beginnt nun wohl mit der Bearbeitung. Der erste Schritt ist gemacht – ich habe Post von ACOR bekommen:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir für die Bearbeitung noch ein wenig Zeit benötigen. Aufgrund des großen Interesses an unseren Produkten – insbesondere an unseren neuen, günstigen Tarifen – ist es zu einer Verzögerung der Bearbeitung gekommen.
Wieso fällt es mir so schwer, diesen Worten Glauben zu schenken? Aber darüber denkt in dem Laden ja ohnehin niemand nach. Dann warte ich eben noch 2 bis 3 Wochen auf die abschließende Bearbeitung.