Monatsarchive: März 2007

Motorradfahren als Verschulden gegen sich selbst?

Eine im Ergebnis völlig absurde Entscheidung hat das Landgericht Frankfurt am Main am 30.03.2007 getroffen: Wer sich in Gefahr begibt, darf hinterher nicht jammern, weil andere schuldhaft dafür sorgen, wenn man darin umkommt. Oder so ähnlich lautet der

Leitsatz:

Motorradfahrer können nach einem Zusammenstoß mit einem plötzlich auf die Straße einbiegenden Radfahrer nicht in jedem Fall Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. In einem Ausflugs- und Wandergebiet muss ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spaziergängen und Radfahrern rechnen. Darüber hinaus ist die «Betriebsgefahr» bei Motorradfahrern ungleich höher als bei Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern.

Motorrad contra Fahrrad: Kein Schmerzensgeld nach Unfall

Motorradfahrer können nach einem Zusammenstoß mit einem plötzlich auf die Straße einbiegenden Radfahrer nicht in jedem Fall Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Das hat das Landgericht Frankfurt in einem am Freitag bekannt gewordenen Grundsatzurteil festgestellt. Die 20. Zivilkammer wies die Klage eines Motorradfahrers auf Zahlung von rund 10 000 Euro zurück (Az: 2-20 O 8806/06).

Der Motorradfahrer hatte sich im Taunus bei einem Sturz erheblich verletzt, nachdem ein Fahrradfahrer plötzlich aus einem Waldweg heraus vor ihm auf die Landstraße eingebogen war. Laut Urteil hatte er den Unfall dennoch aus eigener Unachtsamkeit selbst verschuldet. In einem Ausflugs- und Wandergebiet müsse ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spaziergängen und Radfahrern rechnen, begründete das Gericht. Darüber hinaus sei die «Betriebsgefahr» bei Motorradfahrern ungleich höher als bei Autofahrern und anderen Verkehrsteilnehmern.

Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, sei beispielsweise sieben Mal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern, zitierte das Gericht die «Zeitschrift für Verkehrssicherheit». Nach dieser Statistik sterben je Milliarde gefahrener Kilometer 92 Motorradfahrer, aber nur 13 Autofahrer. Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher «grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen». Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher «ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden», heißt es in der Entscheidung.

LG Frankfurt am Main, Urteil vom 30.03.2007, Az. 2-20 O 8806/06
Quelle: dpa-Meldung vom 30.03.2007

Ich hoffe nur, dass diese Entscheidung nicht rechtskräftig wird.

Danke an Rechtsanwalt Klaus Kutzki für den Hinweis auf diese Entscheidung.

UPDATE am 17.4.07:
Die Entscheidung mit dem kompletten Wortlaut des Urteils ist eingetroffen und hier besprochen.

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70 Tage Nutzungsausfall für Motorroller

Der Geschädigte hat grundsätzlich für die Dauer, in der er sein Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen kann, einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Und zwar auch dann, wenn Ersatzteile lange Zeit nicht lieferbar sind und das Fahrzeug deswegen nicht repariert werden kann.

In einem Urteil des Amtsgerichts Gifhorn, vom 17. 8. 2006 (Az. 13 C 1563/05) heißt es unter anderem:

Zieht sich die Reparatur eines ausländischen Fahrzeuges wegen Schwierigkeiten bei der Ersatzteilbeschaffung über einen großen Zeitraum hin (z.B. Tage für einen Motorroller Piaggio Beverly 125), so hat der Geschädigte Anspruch auf Nutzungsentschädigung für die gesamte Reparaturdauer.

Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Ersatzteilen sind damit grundsätzlich ein Risiko des Schädigers.

Wenn also auch die übrigen Voraussetzungen für den Nutzungsausfallschaden vorliegen, kann der Geschädigte nicht auf die reine Zeit, die für den Einbau der Ersatzteile gebraucht wird, verwiesen werden. Die Fahrer von exotischen Fahrzeugen dürfen also nicht schlechter gestellt werden wie diejenigen, die ein Massenprodukt fahren.

Die Entscheidung des Amtsgerichts wurde veröffentlicht in der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) 2004, 149.

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Klassenjustiz

Im Lawblog beschwert sich „Thomas“ über eine angebliche „Klassenjustiz“:

Hier entscheidet einzig alleine der Geldbeutel. Das ist traurig.

Thomas kritisiert, daß nur der, der seinen Verteidiger (ausreichend) bezahlen kann, zu seinem Recht kommt. Diejenigen, die die Mittel nicht haben, werden verurteilt und weggeschlossen.

Ich habe mir ein weiteres Mal Gedanken über dieses Thema gemacht. Mir fällt keine Alternative zu dem jetzigen System ein: Wer eine gute Leistung haben will, muß dafür auch gute Gegenleistung bringen. Die Grundversorgung ist nun einmal nicht das Optimale.

Wie, lieber Thomas, stellen Sie sich das anders vor? Machen Sie ‚mal einen akzeptablen Vorschlag.

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Vor den Messehallen

Man bekommt dort nur nachts noch einen Parkplatz. Tagsüber ist dort dicht.

Mal sehen, ob am Montag eine Knolle an der Wanne hängt. Denn das ist ein Parkplatz nur für „PKW“. Aber mit der Wanne wurden ja auch nur Personen transportiert. Wenn auch in Gruppen. Deswegen hieß die Wanne ja mal GruKW. ;-)

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Auf dem Weg zu den BMT

Ab Freitag finden in den Messehallen unterm Funkturm wieder die Berliner Motorrad-Tage statt. Von Kreuzberg führt der Weg über den Hermannplatz dorthin.

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Wir fahren abends dorthin, tagsüber gibt es dort keinen Parkplatz mehr.

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Tröstende Kirche?


Ich war froh, den Dom wieder verlassen zu können.

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Auf dem Weg nach Marienberg …

… umsteigen in Flöha.

Flöha

Irgendwie trostlos.

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Prüfstand im Kofferaum

Mit dem Rollenprüfstand kann die Polizei „den Rasern auf den Fersen“ bleiben. Aha.

Der Prüfstand lässt sich im Kofferraum an jeden gewünschten Einsatzort transportieren und zeichnet in Verbindung mit einem Fahrtschreiber die Höchstgeschwindigkeit des getesteten Zweirades auf einer Diagrammscheibe auf.

Ich bin gespannt, was die (Ober-)Gerichte zu solchem Spielzeug dazu sagen werden.

Link gefunden bei Udo Vetter.

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Es schneit in Berlin …

Gute Nacht

Ich geh jetzt ‚mal besser ins Bett.

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Den Frühlingsanfang

… habe ich mir eigentlich anders vorgestellt.

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