Monatsarchive: April 2007

Gegen Innenstadt-Fahrverbote ab 2008 in Berlin

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Liebe Youngtimer- und Oldtimer-Fahrer/-innen, liebe Freunde unseres automobilen Kulturgutes!

Für 2008 drohen Youngtimern und Oldtimern ein generelles Fahrverbot innerhalb des S-Bahn-Ringes – des sogenannten großen Hundekopfes.

Wir sind gegen ein Innenstadt-Fahrverbot ab 2008!

Unsere nächste Protestaktion, eine Demonstrations- und Sternfahrt in und nach Berlin, findet am 12. Mai 2007 statt! Treff- und Ausgangspunkt um 10.00 Uhr an diesem Tage, ist der Parkplatz vor der Deutschlandhalle am Messegelände.

Von hier aus starten wir zu einer Demonstrationsfahrt quer durch die City, die uns über den Ku’damm, den großen Stern und 17. Juni, über Potsdamer Platz und Leipziger Straße, am Roten Rathaus vorbei zu Unter den Linden bis zu unserer Abschlussveranstaltung auf dem Schlossplatz führen wird. Dazu werden nicht nur Teilnehmer aus Berlin und Brandenburg, sondern aus der gesamten Republik, unter dem Motto: „Wir fahren nach Berlin“, erwartet.

Quelle und mehr zum Thema: Mobiles Kulturgut Berlin e.V.

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Unabwendbar erschreckt

Das Landgericht Darmstadt entschied am 17.3.2006 (Az.: 7 S 58/05):

Ein Fahrzeugführer haftet nicht für den durch eine Schreckreaktion verursachten Sturz eines Motorradfahrers, da dies für den Fahrer des Pkw ein unabwendbares Ereignis darstellt.

Aus den Gründen:

Der an der Einmündung gegenüber dem von rechts kommenden Motorradfahrer wartepflichtige Autofahrer ist seinen Sorgfaltspflichten ordnungsgemäss nachgekommen, indem er die Geschwindigkeit seines Pkw zumindest bis auf Schrittgeschwindigkeit herabgesetzt und sich in den Trichter langsam hineingetastet hat. Als der PKW-Fahrer mit seinem Fahrzeug die vom Kradler dann benutzte Einmündung bereits nahezu vollständig überquert hatte, erschrak der herannahende Moppedfahrer über den sich nur langsam fortbewegenden und aus seiner Sicht noch teilweise quer auf seiner Fahrbahn befindlichen Pkw dermassen, dass er mit seinem Motorrad stürzte. Eine Vorfahrtsverletzung durch den Autofahrer kann nicht angenommen werden, der Sturz des Motorradfahrers stellt sich vielmehr für den Autofahrer als unabwendbares Ereignis dar.

Veröffentlicht in: Schadenpraxis 2006, Seite 414

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Leitender Mitarbeiter des D.A.S. als Vorstand RAK Düsseldorf

Am 25.04.2007 finden im Rahmen der Kammerversammlung die Wahlen zum Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf statt. Das ist an sich keine Meldung aus Berlin wert.

Bemerkenswert ist allerdings die Bewerbung von Herrn Rechtsanwalt Helmut Beckmann aus Düsseldorf. Herr Beckmann ist Syndikusanwalt und möchte Vorstandsmitglied der Kammer werden. Er schreibt in seiner Vorstellung:

Seit 1986 bis heute Leiter im Bereich Leistung der D.A.S. Versicherungs-AG. Arbeitsschwerpunkte sind dabei das Versicherungsrecht, Kostenrecht und nahezu die gesamte Bandbreite sonstiger juristischer Tätigkeiten.

Die Kammer in Düsseldorf scheint auch sonst keine Berührungsängste mit der Wirtschaft zu haben. Eine weitere Bewerbung kommt von einem Syndikusanwalt der Soldan GmbH und die Website der Kammer läuft auf den Servern der DATEV.

Danke an Rechtsanwalt Thomas Reck aus 79183 Waldkirch für den Hinweis auf der Anwalts-Mailingliste

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15 Minuten Takt beim Anwaltshonorar unzulässig

Beinhaltet eine anwaltliche Honorarvereinbarung einen Zeittakt von 15 Minuten in einer Vertragsklausel, so ist dies aufgrund einer übermässigen Benachteiligung des Mandanten unwirksam.

Aus den Gründen:

Die Zeittaktklausel verstösst gegen § 9 I, II Nr.1 AGBG (jetzt § 307 I S.1, II Nr. 1 BGB), weil sie strukturell geeignet ist, das dem Schuldrecht im Allgemeinen und dem Dienstvertragsrecht im Besonderen zugrunde liegende Prinzip der Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung empfindlich zu verletzen, wodurch der Gegner des Formular-Verwenders unangemessen benachteiligt wird. Die Unangemessenheit der Zeittaktklausel ergibt sich aus den folgenden Umständen. Nach ihr ist nicht nur jede Tätigkeit des Klägers, die etwa nur wenige Minuten oder gar auch nur Sekunden in Anspruch nimmt, im Zeittakt von jeweils 15 Minuten zu vergüten, sondern auch jede länger andauernde Tätigkeit, die den jeweiligen Zeitabschnitt auch nur um wenige Sekunden überschreitet…).

Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2006, Aktenzeichen: I-24 U 196/04
Leitsatz veröffentlicht in RVGREPORT 2006, 420

Da wird wohl der eine oder andere Kollege ein Problem haben. Solcherlei Vereinbarungen sind durchaus nicht selten.

Es geht eben nichts über eine EDV-gesteuerte Zeiterfassung (wie in unserer Kanzlei), nach der dann auf die Minute genau abrechnet werden kann. Genau so, wie es sein sollte – auch ohne daß Richter über das Honorar von Anwälten zu richten haben.

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Landgericht Frankfurt/M, Urteil vom 7.9.2006, Az.: 2-20 O 88/06

Heute hat unsere Kanzlei vom Landgericht Frankfurt das bereits hier besprochene Urteil erhalten. Thema was das Motorradfahren als Verschulden gegen sich selbst.

Die Entscheidungsgründe übertreffen meine schlimmsten Befürchtungen bei weitem; irgendwie hatte ich ja noch gehofft, es handele sich um einen Aprilscherz. Aber nein – der promovierte Richter meint das wirklich ernst.

Eine kleine Kostprobe:

Das Gericht geht sicherlich nicht fehl in der Annahme, dass diese Dinge auch vorliegend eine Rolle gespielt haben: Ein Sonntag, schönes Wetter, eine beliebte Motorradstrecke – die jährlich ihrer Gefahren wegen Todesopfer fordert -, eine Maschine, die in 7,4 Sekunden auf 200 km/h beschleunigt. Dies alles begünstigt eine Stimmung, die jeder Autofahrer an jedem schönen Wochenende bei zahllosen Motorradfahrern beobachten kann. Hier beherrscht häufig die Technik den Menschen und nicht umgekehrt, zumal die streitgegenständliche Maschine 251 kg wiegt.

Es ging um eine Suzuki GSX 1300:

gsx1300.jpg

Wer so ein Fahrzeug fährt, bekommt vom Landgericht Frankfurt vorgehalten:

Danach lässt sich die Betriebsgefahr der Motorradfahrer grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen, so dass die Unfallfolgen schon deshalb als bewusst in Kauf genommen ganz überwiegend nicht auf einen Unfallgegner abgewälzt werden können.

Dann warten wir mal die Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Berufung gegen das Urteil ab.

LG Frankfurt, Urteil vom 7.8.2006, Az.: 2-20 O 88/06 – hier vollständig veröffentlicht.

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A. Becker-Spam droht mit Moskau-Inkasso

Über die Droh-eMails des Absenders mit dem Namen A. Becker habe ich bereits zweimal berichtet: Ausstehende Zahlung – Androhung von Vollstreckungsmassnahmen – Ihr kommender Schufa-Eintrag und A. Becker geht in die 2. Runde. Mittlerweile haben einige andere Genervte, die den Müll ebenfalls erhalten haben, Strafanzeige gestellt erstattet.

Der Spammer legt jetzt noch einen nach – heute mit der Adresse im Header:

From: „Moskau Inkasso“

In der eMail heißt es dann:

Betrifft: Ausstehende Zahlung – Androhung von Vollstreckungsmassnahmen und
SCHUFA-Eintrag
Gerichtlicher Streitwert unserer Forderung inkl. Zinsen mittlerweile Euro
1131693 Euro
Ihre Forderung wird bald an Moskau-Inkasso-Team weitergeleitet:
www.moskau-inkasso.com

Ich finde es sehr mutig, wenn auf diese Weise Druck gemacht wird. Nicht deswegen, weil die Staatsanwaltschaft dies als Nötigung oder Erpressung ansehen könnte. Nein. Aber wenn die Jungs vom Inkasso-Team-Moskau das mitbekommen, daß man ihren guten Namen für sowas mißbraucht, könnte es richtig Mecker geben.

Lieber A. Becker. Seien Sie vorsichtig.

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Tiefflieger

Zwei 40-jährige Kradfahrer aus Steglitz sind Sonntag Nachmittag einer Streife der Autobahnpolizei aufgefallen, weil sie deutlich zu schnell waren. Zwischen den Anschlussstellen Adlershof und Späthstraße maßen die Beamten 148 km/h statt der erlaubten 80. Beide mussten anhalten und konnten sich anschließend den Film auf der Videoanlage ansehen, die in dem zivilen Streifenfahrzeug eingebaut ist. Jetzt drohen 300 € Bußgeld, vier Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot.

Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de

Wenn man schon das Limit überschreitet, sollte man nicht vergessen, ab und zu in den Rückspiegel zu schauen. Meiner Kenntnis nach gibt es in Berlin derzeit nur ein Fahrzeug, mit dem Videomessungen auf der Autobahn gemacht werden können:

Ne, die nicht. Aber ein Mercedes Kombi in grün-weißer Lakierung mit rot-weißen Warnstreifen. Fällt genauso auf. Das war wohl ein Geschwindigkeitsrausch mit Tunnelblick nach vorn. ;-)

Foto: Pixelio

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Brandstiftung

Unbekannte Täter setzten heute früh gegen 5 Uhr ein Motorrad in der Worpsweder Straße in Steglitz in Brand. Ein Anwohner alarmierte die Polizei, die das Feuer löschte. Zwei daneben geparkte Motorräder wurden durch die Flammen leicht in Mitleidenschaft gezogen. Ein Brandkommissariat des Landeskriminalamtes ermittelt.

Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de

Das ist ja wohl das Letzte. Und das auch noch im bürgerlichen Steglitz-Zehlendorf! BTW: Seit fast 20 Jahren parke ich meine Moppeds in Neukölln und Kreuzberg auf dem Gehweg unter der Laterne. Passiert ist dort noch nichts. Nur im feinen Charlottenburg (vor meiner ehemaligen Kanzlei) wurde bereits zweimal die Sitzbank meiner BMW aufgeschlitzt. Nur mal so nebenbei zum Thema Kriminalität in Kreuzberg. ;-)

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Dieb gehalten!

Die Polizei nahm gestern Abend einen 23-Jährigen und dessen 16-jährigen Komplizen im Tirschenreuther Ring in Marienfelde fest, nachdem sie einen gestohlenen Motorroller verkaufen wollten. Gegen 17 Uhr 30 fiel einem Kunden der Roller auf der Tankstelle in der Hildburghauser Straße auf, da das Fahrzeug markante Merkmale aufwies, die er von dem Krad eines Bekannten kannte. Er sprach die beiden an, die daraufhin zu Fuß in die Waldsassener Straße flüchteten. Ein weiterer Tankstellenkunde, der das beobachtet hatte, kannte die Anschrift des älteren Täters aus einem vorangegangenen Autokauf und informierte die Polizei. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung des tatverdächtigen 16-Jährigen fanden die Polizisten Drogen. Die beiden wurden nach den erkennungsdienstlichen Maßnahmen wieder entlassen.

Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de

Wieso entlassen?? Die gehören geteert und gefedert! Macht man doch nicht, Moppeds klauen.

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Jogging

Heute morgen in der Hasenheide:

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Nordic Walking in der muslimischen Variante. Fröhliche Mädels. :-)

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