Monatsarchive: Mai 2007

Geldregen, made by Rucksack

Es sollte ein Autokauf werden.

In einem Rucksack hatte die Mitfahrerin in einem Kuvert Bargeld in Höhe von rund 6000 Euro.

Nach der Durchfahrt durch einen Tunnel wurde vermutlich durch den Fahrtwind der Rucksack geöffnet, und der Inhalt des Umschlags verteilte sich …

… über die Autobahn. Berichtete die RP-Online.

Anrufer meldeten der Polizei, dass Geldscheine auf der Autobahn umherfliegen würden und Autofahrer bereits damit beschäftigt seien, diese einzusammeln.

Die Beamten trafen zwar keinen der eifrigen Sammler mehr an, sie konnten aber noch etwa 3000 Euro sicherstellen und sie den Eigentümern zurückgeben. Auch das restliche Geld muss das Paar noch nicht abschreiben.

Die Aufnahmen der Überwachungskameras der Verkehrsleitzentrale sollen ausgewertet werden. Ehrliche Finder wurden gebeten, sich mit der Verkehrspolizeiinspektion Fürstenfeldbruck in Verbindung zu setzen. Den übrigen drohen den Angaben zufolge Strafanzeigen wegen Fundunterschlagung.

1. Wertvolles Gepäck sollte am Mann / an der Frau getragen werden.
2. Ehrliche Finder gibt es tatsächlich. Und das ist gut.
3. Und den anderen wird gedroht. Wohl aber mit heißer Luft. Das ist schlecht.

Link gefunden im Blog der Verkehrsunfallabwicklung

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Dann eben nicht!


Ok, wenn das heute so aussieht:

schwetter.jpg

dann bleiben die hier

zukalt.jpg

eben stehen. Am Schreibtisch regnet’s nicht und die Temperatur ist auch angenehmer.

:-(

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Überwachung des Anwaltstelefon war rechtswidrig

Verfassungsbeschwerde des Anwalts von El Masri gegen Telefonüberwachung erfolgreich

Der Beschwerdeführer ist anwaltlicher Vertreter des von Dezember 2003 bis Mai 2004 – mutmaßlich von Geheimdienstkreisen – entführten Khaled El Masri. Im Januar 2006 ordnete das Amtsgericht München die Überwachung des Telefon- und Telefaxanschlusses der Rechtsanwaltskanzlei des Beschwerdeführers sowie seiner beiden Mobilfunkgeräte an. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass auf Grund der verstärkten Medienberichterstattung über den Fall „El Masri“ damit gerechnet werden müsse, dass die Täter der Entführung telefonisch mit dem Geschädigten oder dem Beschwerdeführer in Verbindung träten, um eine „Lösung des Falles“ zu diskutieren. Das Landgericht München I bestätigte die Überwachungsanordnung. Aufgrund des Ende 2005 (wieder-) erwachten Medieninteresses sei die Annahme des Amtsgerichts nicht zu beanstanden, dass sich dem Täterkreis nahe stehende Personen an den Beschwerdeführer wenden könnten, um Vereinbarungen zu treffen, die den Geschädigten aus dem Blickfeld der Medien nehmen sollten.

Die gegen die Entscheidungen des Amtsgerichts und des Landgerichts erhobene Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob die Entscheidungen auf, da sie den Beschwerdeführer in seinem Fernmeldegeheimnis und seiner Berufsausübungsfreiheit verletzen.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:

Der in der Anordnung der Abhörmaßnahme liegende Eingriff in das Fernmeldegeheimnis ist nicht gerechtfertigt. Die Maßnahme diente zwar dem legitimen öffentlichen Zweck der Aufklärung und Verfolgung schwerer Straftaten. Der Eingriff war jedoch unverhältnismäßig. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Beschwerdeführer von den Tätern kontaktiert werden würde, war von vornherein so gering, dass die Erfolgsaussichten der Maßnahme außer Verhältnis zur Schwere des Eingriffs standen. Die Umstände, die aus Sicht der Fachgerichte Kontakte zwischen dem Beschwerdeführer und dem Täterumfeld erwarten ließen, sind wenig konkret und tragen lediglich den Charakter von Vermutungen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass das Ende der Entführung schon mehr als eineinhalb Jahre zurücklag. Soweit sich die Fachgerichte auf ein „Ende des Jahres 2005 (wieder-) erwachtes Medieninteresse“ berufen, bleiben die Angaben zu unbestimmt. Das Landgericht setzt sich insbesondere nicht damit auseinander, dass bereits ab Beginn des Jahres 2005, auch in der ausländischen Presse und auch unter Nennung des Namens des Beschwerdeführers, über die Verschleppung des El Masri durch Geheimdienstkreise berichtet worden war. Es ist nicht ersichtlich, weshalb eine Kontaktaufnahme durch die Täter erst und gerade ab Januar 2006 zu erwarten gewesen wäre.

Darüber hinaus verletzt die Maßnahme die Berufsausübungsfreiheit des Beschwerdeführers. Die herausgehobene Bedeutung einer nicht- kontrollierten Berufsausübung eines Rechtsanwalts zum Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant gebietet die besonders sorgfältige Beachtung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und hätte die Fachgerichte zu einer Ablehnung der Anordnung veranlassen müssen.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 55/2007 des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 2007
Beschluß vom 30. April 2007 – 2 BvR 2151/06 –

Es ist immer wieder eine helle Freude, die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und Ermittlungsgerichte zu beobachten und wie sie anschließend von kompetenten Verfassungsrechtlern kommentiert werden. Manchen Menschen lernen. Andere Menschen weniger.

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Höchstgrenze für gesetzliche Rechtsanwaltsgebühren

Die Begrenzung der gesetzlichen Gebühren für Rechtsanwälte bei Streitigkeiten mit besonders hohen Gegenstandswerten ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit einem am 15.05.2007 bekanntgewordenen Beschluss entschieden. Die Karlsruher Richter verneinten einen Eingriff in die Berufsfreiheit der Rechtsanwälte (Beschluss vom 13.02.2007, Az.: 1 BvR 910/05 und 1 BvR 1389/05).

§ 22 Abs. 2 RVG begrenzt im Gegensatz zur früheren Rechtslage den Gegenstandswert auf maximal 30 Millionen Euro, bei mehreren Auftraggebern auf höchstens 100 Millionen Euro. Sofern ein Rechtsanwalt mit den Mandanten keine abweichende Honorarvereinbarung trifft, ist seine Vergütung hierdurch für einen Zivilprozess in erster Instanz auf maximal 228.740 Euro netto begrenzt.

Quelle und ausführlicher Beitrag: Beck aktuell

Siehe dazu auch die Pressemitteilung vom Nr. 54/2007 des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 2007

Die Entscheidung erging nicht einstimmig. Nach Auffassung des Richters Gaier stellt die gesetzliche Regelung eine eingriffsgleiche Beeinträchtigung der Berufsfreiheit dar. Mehr dazu in der oben zitierten Pressemitteilung am Ende.

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Generalbundesdatenantifaschist hackt Polizeiforum

Als Reaktion auf die massive Repression wurde heute anscheinend das Polizeiforum www.german-police.org gehackt. Es wurde augenscheinlich ein kompletter Dump der Datenbank mit allen Internas, inkl. versteckten Foren und private messages der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Quelle: de.indymedia.org

Der Generalbundesdatenantifaschist hinterließ folgendes Statement:

Dieses Forum wurde präventiv vor dem G8-Gipfel beschlagnahmt.

Es gibt ernstzunehmende Hinweise, das sich Teile der Polizeibeamtenschaft im Rahmen des G8-Gipfels staatsterroristisch (gemäß §129a) betätigen wollen, daher sahen wir uns im Namen der Bundesdatenantifa gezwungen umfassende Maßnahmen einzuleiten, um dieser Bedrohungssituation Herr zu werden.

Wir setzen dabei auf die aktive Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger bei der Auswertung der beschlagnahmten elektronischen Daten um vergangene Straftaten aufzuklären und zukünftige Straftaten im Rahmen des G8-Gipfels zu verhindern.

Insbesondere erhoffen wir uns Namen und Anschriften von bisher unbekannten Straftätern zu ermitteln, um diese an die Exekutivorgane der Antiglobalisierungsbewegung weiterzuleiten und eine umfassende präventive Überwachung zu gewährleisten.

Neben dem aktiven Ermittlungshintergrund dieser Durchsuchungsmaßnahme sehen wir auch die Möglichkeit besseren Einblick in Polizeistrukturen zu erlangen und die organisierte kriminelle Polizeiszene besser zu analysieren. Einer unserer Ermittler Vorort sagte dazu: „Wir haben in den Busch geschossen, nun sehen wir weiter, was und wer sich dort bewegt“

Vielen Dank geht an dieser stelle an Bundesinnenminister Schäuble, der die legislative Grundlage für die hier angewandte Form der Online-Durchsuchung maßgeblich mit geschaffen hat.

Da die Auswertung der Daten aufgrund ihrer Masse noch mehrere Wochen in Anspruch nehmen wird, haben wir uns dazu entschlossen den Bürgerinnen und Bürgern eine vorab Version in Form von SQL-Daten zu Verfügung zu stellen. Als bequemere Alternative stellen wir Ihnen eine ältere Version der beschlagnahmten Daten im HTML-Format zum Download bereit.

Besten Dank an die donnernde Katze für den Link.

Offenbar sind die Polizeibeamten, deren Interna nun öffentlich wurden, nicht begeistert davon.

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Hausdurchsuchungen mit ohne Verdacht?

Es gibt keine Hinweise auf G-8-Anschläge

Die Bundesanwaltschaft hat nach den Hausdurchsuchungen vergangener Woche eingeräumt, keine Hinweise auf Anschläge gegen den G-8-Gipfel zu haben. „Wir haben keine konkreten Anhaltspunkte für Anschläge am G-8-Gipfel“, sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Andreas Christeleit, der taz.

Quelle: taz

Aber man kann ja mal reinschauen, irgendwas findet man schon. Und wenn es ein alter Drucker ist …

HP 4 L
Foto: ddp

… oder sonstiges …

… verdächtiges Material wie Computer. Es bestehe der Anfangsverdacht gegen Personen aus dem militanten linksextremistischen Umfeld, eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben, sagt ein Sprecher der Bundesanwaltschaft.

Quelle: Tagesspiegel

Na, was denn nun, Frau Generalbundesanwältin?? Haben Sie nun einen Verdacht oder keinen? Oder ist das eigentlich völlig egal, Hauptsache der Zweck ist in Ordnung?

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Oldtimerfahrer protestieren gegen Fahrverbote

Mit einem Autocorso haben Besitzer von Oldtimern in Berlin gegen die drohenden Fahrverbote bei Einführung der Umweltzone demonstriert. Rund 1000 Autos starteten vom Messedamm aus zur Protestfahrt.

Quelle: Tagesspiegel

Eins der 1.000 Demo-Autos war dieses hier:

demowanne.jpg

Den Weg, den die Alten zurücklegten, konnte man an den Hinterlassenschaften gut nachverfolgen:

oelspur.jpg

Die Wanne ist aber dicht! ;-)

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Pferd mischt Motorradfahrer auf

Am Karfreitag, 06.04.0’7, 15.00 Uhr kam in Ulmen-Meiserich einer Gruppe Motorradfahrer ein Pferd im Galopp entgegen. Der männliche Reiter hatte die Herrschaft über das Tier verloren. Mehrere Motorradfahrer konnten dem Pferd noch ausweichen. Einer Motorradfahrerin gelang dieses jedoch nicht mehr und sie wurde von dem Pferd touchiert. Die Motorradfahrerin kam dabei zu Fall und wurde leicht verletzt. Der männliche Reiter rutschte durch den Zusammenstoß aus dem Sattel und kam ebenfalls zu Fall. Der Reiter wurde durch diesen Sturz ebenfalls leicht verletzt.

Quelle: Presseverteiler der Polizeiinspektion Cochem

Es gibt nichts, womit man nicht rechnen muß.

Besten Dank an den unbekannten Faxabsender für die Zusendung der Pressemitteilung

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Dutschke siegt über Springer

Die Rudi-Dutschke-Straße wird kommen. Das ist nach dem gestrigen Urteil des Verwaltungsgerichts klar.

Quelle: taz

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Schönes Wetter am PLU

Manchmal findet man auch einen Parkplatz vor der Kanzlei-Tür.paerken-am-plu.jpg

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