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Monatsarchive: Juli 2007
Juristen und Motorräder
Eine schäbische Rechtsanwaltskanzlei (1), die an sich einen kompetenten Eindruck macht, berichtet auf ihrer Website über „Beschaffenheitsangaben und Gewährleistungsausschlüsse bei eBay“. Die Kollegen schildern folgenden Fall:
Eine Privatperson verkaufte über die Internetplattform eBay im Rahmen einer Auktion ein Motorrad. In dem Verkaufsformular gab er unter der Rubrik „Beschreibung“ an: Kilometerstand (km): „30.000 km“ und erklärte: „Motorrad wird natürlich ohne Gewähr verkauft…“. Im Nachhinein stellte der Erwerber des Motorrads fest, dass das Motorrad statt 30.000 km in Wirklichkeit 30.000 mph (miles per hour) gelaufen war.
30.000 mph entsprechen knapp 50.000 km/h. Ein echter Renner.
(1): Nein, ich verrate nicht, wer’s war. ;-)
Danke an Rechtsanwalt Michael Cunningham für den Hinweis auf die Website der Kollegen.
Liquidiert
Aus dem Sitzungsprotokoll des Landgerichts in einer Zivilsache:
Klägervertreter erklärt, dass er sich auf die Ausführungen in seinem Schriftsatz vom 19. April 2007 beziehe und den Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit ablehne.
[…]
Der Sachverständige wird um 10.15 Uhr entlassen und liquidiert.
Das wäre nun aber wirklich nicht nötig gewesen. ;-)
BMW kauft Husqvarna
BMW hat überraschend die Übernahme einer der ältesten Motorradmarken der Welt, Husqvarna, bekannt gegeben. Die ursprünglich zu dem gleichnamigen schwedischen Garten- und Haushaltsmaschinen-Konzern gehörende Motorrad-Marke war in den achtziger Jahren nach Italien verkauft worden und zählt zu den führenden Herstellern von Geländemotorrädern. Über den Kaufpreis sei Stillschweigen vereinbart worden, teilte BMW mit.
Quelle: AP via Berliner Morgenpost
Nachdem BMW schon die HP2 entwickelt hat
wird es ja nun zusammen mit den Hardcore Enduros aus Schweden
doch noch richtig spannend in Spandau.
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Steuern sparen in Verrichtungsboxen
Aus einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln:
Im Dezember 2003 hatte die Stadt Köln erstmals „die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna- , FKK- und Swingerclubs“ und „das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt, z.B. in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Straßenprostitution in Verrichtungsboxen“ der Vergnügungssteuer unterworfen.
Steuersparmodell für alle Kölner: Straßenprostitution in Verrichtungsboxen. Die armen Kölner.
Zitat gefunden im Rechts-Newsletter der Kanzlei Dr. Bahr
Schwedenkreuz
Beamte des Polizeikommissariates 15 bemerkten am Sonntagmorgen einen 38-jährigen Schweden, der seine Harley Davidson unmittelbar vor dem Polizeikommissariat 15 geparkt hatte. Der Mann lag rücklings auf dem Motorrad und schlief. Die Polizisten weckten den Mann und forderten ihn auf, sein Motorrad auf die gegenüberliegende Freifläche zu schieben. Dies sagte der Schwede auch zu.
15 Minuten später stellte der Beamte fest, dass der Mann immer noch am selben Ort auf dem Motorrad lag und schlief. Jetzt lag der Mann allerdings so, dass man seine Gürtelschnalle sehen konnte. Bei dieser handelte es sich um eine Gürtelschnalle der ehemaligen „SS“ mit Reichsadler und Hakenkreuzsymbol sowie der Inschrift „Meine Ehre heißt Treue“.
Erneut geweckt und auf die Gürtelschnalle angesprochen räumte der Schwede ein, zu wissen, dass das sichtbare Tragen in Deutschland verboten sei. Die Gürtelschnalle wurde sichergestellt – gegen den 38-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet. Eine Sicherheitsleistung von 600 Euro zahlte der Schwede sofort.
Anschließend wurde der Mann entlassen und schob nun sein Motorrad auf die Freifläche des Spielbudenplatzes.
Quelle: Hamburger Abendblatt
Tja, was soll ich dazu sagen?
Vielleicht folgendes:
Man sollte sich nicht vor einer Hamburger Polizeiwache zum Schlafen ablegen. Und wenn man gefragt wird, ob man wisse, daß man gerade eine Straftat begangen habe, gibt es zahlreiche Alternativen zu einem „Ja“, die allesamt wesentlich sinnvoller sind.
Danke an die Donnerkatze für den Hinweis auf das Fundstück.
PS: Ob es diese Schlafmütze war, die da auf der Harley lag?
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Durchsuchung einer Anwaltskanzlei
Das kann auch dem seriösesten Verwaltungsrechtler passieren: Die Durchsuchung der Kanzlei durch die Strafverfolgungsbehörden. Wie sich der Rechtsanwalt dabei verhalten sollte, hat die Rechtsanwaltskammer Berlin in einem Merkblatt (pdf) veröffentlicht, welches vom Kollegen Dr. Eckhart Müller entwickelt wurde.
Das vierseitige Merkblatt enthält eine ganze Menge wichtiger und richtiger Informationen. Wer sich das alles nicht merken möchte, kann sich auf vier Punkte beschränken:
-
1. Schweigen!
2. Schweigen!
3. Schweigen!
4. Einen gestandenen Strafverteidiger anrufen.
Meine Erfahrungen mit der Verteidigung von Rechtsanwälten hat mir allerdings gezeigt, daß es Anwälten noch viel schwerer fällt zu schweigen als „normalen“ Verdächtigen. Durch enorme Geschwätzigkeit fallen insbesondere Strafverteidiger auf. ;-)
Verkehrsberuhigung am Sudelfeld
Die Sudelfeldfeldstrecke (B 307) zwischen Bayrischzell und Brannenburg/Oberaudorf ist Schauplatz einer neuen Idee der bayerischen Polizei:
Motorradfahrern, die auf dieser Straße (erheblich) zu schnell gefahren sein sollen, wird das Mopped weggenommen.
Darüber berichtet die Direktion Rosenheim auf ihrer Internetseite.
Dort heißt es wörtlich:
… stellt die Polizei nun bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen Motorräder an Ort und Stelle sicher. Mit dieser verordneten „Abkühlphase“ sollen Motorradfahrer ergänzend zu Bußgeld, Fahrverbot und Punkten diszipliniert und so zu verkehrsgerechtem Verhalten bewegt werden.
Ich habe ‚mal nachgeschaut: Weder das Ordnungswidrigkeiten-, noch das Straßenverkehrsgesetz bietet dafür eine Rechtsgrundlage. Solange keine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ersichtlich ist, gibt es auch im Strafrecht keine solche Handhabe.
Es bliebe das Allgemeine Polizeirecht mit seiner Generalklausel zur Gefahrenprävention. Aber darf man sich sicher sein, daß ein einmal ertappter Überschreiter sofort weiter überschreiten wird?
Nicht nur verfassungsrechtlich ein höchst spannendes Problem. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, daß es zum Zeitpunkt der „Sicherstellung“ noch kein rechtskräftiges Urteil eines unabhängigen Gerichts gibt, das die Unschuldsvermutung widerlegt.
Was die anzurufenden Gerichte wohl zu dieser bayerischen (!) Idee sagen werden?
Besten Dank an Mike Schümann, Reporter mopped der Motor Presse Stuttgart, für den Link.
Nebenbei:
Erwähnt wurde nicht nur der Tages-Schnellste (130 statt erlaubter 50 km/h), sondern es wurde auch eine Prämie für den ältesten „Teilnehmer“ an der Aktion verteilt: Ein 70-jähriger Ebersberger war 68 km/h zu schnell unterwegs.
Highsider in Brno
Eigentlich sollte es von Freitag bis Sonntag dauern. Bereits Freitagvormittag quittierten aber der Vorderradbremshebel
und die Felge hinten
den Dienst. Deswegen waren wir Samstagnachmittag wieder in Berlin. Kurzes Wochenende in Brno. :-(