Monatsarchive: August 2007

Idioten-Apostroph

An „Rita’s Frisörsalon“ haben wir uns ja nun schon fast gewöhnt. Das hier schießt aber den Vogel ab:

idioten-apostroph.jpg

Ich sage jetzt nicht, wo in dieser Republik ich das Foto gemacht habe.

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Strafverfahren gegen Gebr. Schmidtlein eingestellt

Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hat alle Verfahren gegen die bekannten Abo-Fallensteller Andreas und Manuel Schmidtlein eingestellt.

[…]

Tatsächlich führten der Generalstaatsanwaltschaft zufolge alle IP-Nummern „auf von den Anzeigenerstattern oder von Freunden und/oder Familie genutze Computer“. Außerdem haben die Ermittlungen „auch keine Anhaltspunkte für ein Ausspähen der IP-Nummern durch die Firma Schmidtlein ergeben“. Sachverständige haben keine Hinweise auf Trojaner oder sonstige Schadprogramme gefunden.

[…]

Die Generalstaatsanwaltschaft betont, dass auch eine Überprüfung des Inhalts der Webseiten keinen Betrugsverdacht erhärten konnte.

[…]

Die persönlichen Daten seien von den Benutzern offenbar freiwillig eingegeben worden.“

Quelle: Heise newsticker

Ich bin gespannt, ob nun die Anzeigenerstatter von den Ermittlern ins Visier genommen werden.

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Drogenhandel unter staatlicher Aufsicht

Ein beeindruckender Bericht war das, den das Magazin Kontraste da gestern sendete:

Gefängnis außer Kontrolle – Straftaten im Jugendstrafvollzug


Hier gibt es das Video des Beitrags. Darum geht es:

Ungehindert von Behörden oder der Polizei lassen sich Straftäter Drogen in ein Berliner Gefängnis schmuggeln. Direkte Anwohner der Jugendstrafanstalt in Plötzensee sind machtlos und fühlen sich bedroht. Die Behörden wissen von dem offenen Drogenschmuggel – aber unternehmen nichts. Unsere Reporter haben sich auf die Lauer gelegt – und schockierende Szenen gefilmt.

Wenn die Recherchen der Fernseh-Journalisten zutreffen, werden nun ein paar Größen in der Berliner Justizverwaltung ein richtiges Problem bekommen. Es ist zwar allseits bekannt, daß Betäubungsmittel und Medikamente im Knast zu bekommen sind. Aber daß die Lieferungen der apothekenpflichtigen Stoffe quasi täglich unter den staatlicher Beobachtung in die Jugend(!)-Strafanstalt Plötzensee erfolgen, hat mich dann doch überrascht.

Die Vielfalt der Vollzugsgestaltungen in unserer Anstalt verstehen wir nicht nur als Herausforderung, sondern vor allem als Stärke: sie eröffnet uns die Möglichkeit in Kooperation mit externen Therapie– und Beratungseinrichtungen durch differenzierte Behandlungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Vollzugsbereichen Schritt für Schritt unserem gesetzlichen Behandlungsauftrag ebenso gerecht zu werden, wie schädlichen Auswirkungen des Freiheitsentzuges entgegenzuwirken.

lautet die Leitidee der Vollzugsanstalt. Das ist sicherlich anders gemeint: Die Versorgung der Insassen mit allerlei Rauchkraut dürfte wohl kaum zum gesetzlichen Behandlungsauftrag gehören.

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Rechtsstaat, scheibchenweise

Nach dem ich mir die Akte „Finanzermittlungen“ angeschaut habe, frage ich mich einmal mehr, von welcher Qualität der Rechtsstaat ist, in dem ich lebe.

Wegen des Verdachts auf Handel mit Beträubungsmitteln werden dem Mandanten 561,00 Euro in „szenetypischer Stückelung“ (Es handelte sich um Scheine und Münzen, das was jeder im Portemonaie hat.) weggenommen.

Nachdem sich heraus gestellt hat, daß das Geld legal ist, hätte es eigentlich an den Mandanten herausgegeben werden können (müssen?). Die Finanzermittler der Polizei hatten aber etwas dagegen.

Zunächst fragten sie beim Sozialamt an, ob der Mandant (Hilfe-Empfänger) überhaupt soviel Geld haben darf. Darf er, sagt das Sozialamt. Das so genannte „Schonvermögen“ betrage über 4.000 Euro.

Zurückgeben? Na, das wollen wir doch mal sehen, müssen sich die Finanzermittler gefragt haben. Und fragen beim Zentralen Schuldnerregister an, ob denn dort Verbindlichkeiten des Mandanten notiert seien. „Positiv!“ lautete die Antwort, aber die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung war schon länger als fünf Jahre her. Geht also nichts mehr.

Jetzt aber: Zurückgeben? Mooooment. Die Finanzermittler haken nach: Ob denn beim Schuldnerregister noch Gläubiger bekannt seien, Aktenzeichen oder ähnliches. Eine uralte Forderung wurde daraufhin den Ermittlern mitgeteilt. Ein Fitness-Studio hatte da noch einen offenen Deckel über 400,00 Euro.

Kurzer Hand wurde das Studio angeschrieben und angeregt, man soll doch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß beantragen, damit das beschlagnahmte Geld nach dort herausgegeben werden kann.

Den Rest könne man dann ja für die entstehenden Verfahrenskosten verwenden … wurde abschließend noch in der Finanzermittlungs-Akte vermerkt.

Ich würde es nicht glauben, wenn ich es nicht gerade mit eigenen Augen in der Akte gelesen hätte. Genauso wenig, wie den freiwillig hinterlassenen Bericht von Udo Vetter, der in einem Kommentar zu seinem Bericht gefragt wird:

Wann gibt’s eigentlich die nächste Revolution in ganz Deutschland…?

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Finanzermittlungen

Aus einem Vermerk der Ermittlungsbehörde:

Am 21. April 05 wurden in der Wohnung des Beschuldigten 621,- Euro sichergestellt. Da sich der Verdacht des Handeltreibens mit Marihuana nicht bestätigt hat, kommt eine Einziehung dieser Summe nicht in Betracht.

Der Beschuldigte hat in seiner Vernehmung jedoch ausgesagt, dass er Sozialhilfeempfänger sei. Es soll daher geprüft werden, ob das Geld zugunsten der Leistungsbehörde freigegeben werden kann.

An was der Verteidiger nicht alles denken sollte …

Übrigens: Bei seiner Vernehmung war der Beschuldigte noch nicht anwaltlich vertreten. Meine Mandanten geben den Ermittlern keine Auskunft über die Höhe und Herkunft ihrer Einkünfte.

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Wolfgang der Gefährder

Soeben hat mich ein Kollege darauf hingewiesen: Sucht man bei Google nach „Wolfgang der Gefährder“, erscheint unser aller Lieblings-Innenminister auf Position 1.

Was soll ich nun davon halten?

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Mahlzeit!

Berlin ist vom aktuellen Fleischskandal deutlich stärker betroffen als zunächst bekannt. Laut Verbraucherschutzsenatorin Katrin Lompscher (Linke) geht die Verwaltung jetzt von 14 Tonnen minderwertiger Ware aus, die von Ende Juli bis Mitte August als Döner in der Stadt und in Brandenburg verkauft und komplett verzehrt worden ist.

Quelle: Tagesspiegel

Mann, Izmir übel! Gut nur, daß wir uns den Döner schon vor langer Zeit satt gegessen haben.

Zum Thema „Essen in Kreuzberg“ bietet sich dann doch dieser Hinweis noch an:

… bald öffnet die Kreuzberger McDonald’s-Filiale

schreibt der Tagesspiegel in einem weiteren Artikel. Dazu ein Kommentar von „v.m.“:

Wenn ich lesen muss dass in letzter Zeit wieder tonnenweise Gammelfleisch in den berliner Dönerbuden gelandet ist und schon gegessen wurde kann es mit McDonalds auch nicht mehr viel schlimmer kommen. Dann doch lieber einen Burger aus kontrollierter Herstellung als einen Döner aus „Ich will gar nicht so genau wissen was drin ist sonst wird mir sofort übel“.

Recht hat er/sie.

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Haftbefehl: Das machen wir hier immer so!

Die Staatsanwaltschaft und das Gericht waren informiert darüber, daß der Mandant psychisch krank ist. Ich habe ein paar Gutachten und Arztberichte übermittelt. Bereits frühzeitig sollte ein (weiteres) Gutachten eingeholt werden, um die Frage der Schuldfähigkeit des Mandanten abzuklären. Es waren weitere deutliche Hinweise in der Ermittlungsakte, daß der Mandant zur Tatzeit nicht schuldfähig gewesen sein könnte.

Die Staatsanwaltschaft meinte jedoch, die Tatvorwürfe seien nicht so heftig, daß ein Gutachten erforderlich sei. Die Anklagen wurden zugelassen, das Hauptverfahren wurde eröffnet. Und der Mandant wurde über seinen Betreuer zum Hauptverhandlungstermin geladen.

Der – nochmals: psychisch kranke – Mandant erschien nicht zum Termin. Es wurde ein Haftbefehl erlassen („Das machen wir hier immer so, wenn ein Angeklagter nicht erscheint.„). Vorher hat das Gericht aber meinen Beweisantrag hinsichtlich eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens entgegen genommen.

Nun wird folgendes passieren: Irgendwann wird der Mandant verhaftet und landet in einer kleinen Verwahrzelle auf irgendeinem Polizeiabschnitt. Von dort wird er – Stunden später – dann zur Gefangenensammelstelle verfrachtet, wo er weitere Stunden in einer möbellosen Zelle unter Neonlicht darauf wartet, in die Untersuchungshaftanstalt gebracht zu werden. Wochen später kommt dann ein Sachverständiger bei dem Mandanten vorbei, begutachtet ihn und stellt fest, daß er schuldunfähig ist. Wenn der Mandant Glück hat, wird der Haftbefehl dann aufgehoben. Wenn nicht, wird er warten müssen, bis das Gericht die Hauptverhandlung anberaumt, um ihn dann freizusprechen – nicht ohne ihm zu sagen, daß er sich künftig straffrei halten und sich einer Therapie unterziehen soll.

Der Tatvorwurf? Ein paar mal Schwarzfahren!

Hoffentlich gelingt es mir, mithilfe einsichtiger Rechtsmittelgerichte meinem Mandanten diese Tortour zu ersparen.

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Schon wieder ein Radfahrer

Bei einem Verkehrsunfall in Friedrichshain ist gestern Abend eine 49-jährige Radfahrerin aus Pankow schwer verletzt worden.

Sie benutzte gegen 18 Uhr 25 den Radweg der Lichtenberger Straße in falsche Richtung fahrend, als sie an der Kreuzung zur Karl-Marx-Allee von dem Pkw eines 75-Jährigen erfasst wurde. Der Autofahrer hatte die Radlerin beim Rechtsabbiegen in die Karl-Marx-Allee an einer Ampel mit grünem Pfeil übersehen. Die Frau stürzte und kam mit einem Rettungswagen der Berliner Feuerwehr zur stationären Behandlung in eine Klinik. Der Autofahrer blieb unverletzt.

Quelle: Pressemitteilung der Polizei Berlin

Nachdem ich hier und hier bereits über Radfahrer geschrieben hatte, die wegen oder aufgrund oder nach eigener Verletzung von Verkehrsrecht in einen Unfall verwickelt wurden oder ihn verursacht hatten, möchte ich die Reihe zum Thema „Radfahrer, selbst schuld“ nun schließen. Vielleicht hat irgendein Radfahrer das ja gelesen und kommt an’s Nachdenken … bei den anderen wird sich das Problem vielleicht mittelfristig von selbst lösen.

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Wheely kostete den Führerschein

Vor der Polizei in Brandenburg sollte man keine Kunststückchen machen. Eine Motorradfahrt auf einem Rad führte in Brandenburg/Havel zu heftigen Konsequenzen:

Nach einer Motorradfahrt auf einem Rad vor den Augen der Polizei ist ein Mann aus Brandenburg/Havel seinen Führerschein losgeworden. Er hatte zunächst eine Streife überholt, dann aufs Gas gedrückt und das Vorderrad seiner geländegängigen Maschine hochgerissen, wie die Polizei gestern mitteilte. Bei der Kontrolle am Sonnabend bemerkten die Beamten, dass das Motorrad nicht einmal zugelassen war. Sie zogen den Führerschein ein. Der Fahrer hatte nicht ahnen können, dass er bei seiner tollkühnen Fahrt die Polizei im Nacken hatte: Die Beamten waren in Zivil unterwegs.

Quelle: Berliner Morgenpost vom 30. Juli 2007

So geht das aber nicht! Erst den Dicken machen und dann nicht von der Stelle kommen. ;-) Ich frage mich, warum der Crosser sich nach seiner Show-Einlage hat anhalten lassen. War wohl gerade kein Wald- oder Feldweg in der Nähe.

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