Monatsarchive: August 2007

Berlin ist Spitzenreiter …

… bei den Verfahren gegen die Organisierte Kriminalität.

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Behauptet der Tagesspiegel in einem Artikel mit dem Titel:

Organisierte Kriminalität in Deutschland – wer gehört dazu?

und versucht, uns einen Überblick zu verschaffen

über Clans, Banden, Netzwerke, weiße Kragen und ihre Aktivitäten.

Der Artikel beschreibt das „Who is Who“ der Kriminalstatistiken:

’Ndrangheta, Camorra, Cosa Nostra, Deutsche Rocker-Banden, Türkische und arabische Großfamilien, Vietnamesen-Banden, Triaden, Rumänen-Banden, Russen-Mafia, Tschetschenische Banden, Mittelstands- und Elitenkriminalität.

Hat der Autor des Artikels irgend ein Klischee vergessen?

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Softair-Pistolero

Polizeibeamte nahmen am Donnerstagabend in Wedding einen 17-Jährigen fest, der bei Zielübungen mit einer Schusswaffe gesehen worden war.

Von Passanten alarmierte Polizeibeamte brachten den Jugendlichen aus Baden-Württemberg dazu, die Waffe abzulegen. Anschließend nahmen sie ihn fest und beschlagnahmten die Pistole. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass es sich dabei um eine „Softairwaffe“ handelte, die einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich sieht. Die Kriminalpolizei ermittelt nun gegen den 17-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Nicht ganz unproblematisch, das Ganze.

Es gibt verschiedene Arten von Softair-Waffen, teilweise unterliegen Sie nicht dem Waffengesetz, sondern der Spielzeugverordnung. Nur wenn eine Energie von über 0,5 Joule mit der Waffe freigesetzt werden kann, bestimmt das Waffengesetz, daß nur Erwachsene und nur unter weiteren engen Voraussetzungen damit „spielen“ dürfen. Und dann gibt es noch eine Klasse dazwischen.

Um welche Art von „Spielzeug“ es sich gehandelt hat, wird die Polizei sicher in Ruhe ermitteln. Wenn der zum „Tatort“ gerufene Beamte aber die Ruhe nicht gehabt hätte, wären durchaus auch andere Szenarien denkbar, die über eine bloße Festnahme des 17-jährigen hätten hinausgehen können.

Egal, ob es nun erlaubt ist oder nicht, mit der einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich sehenden Waffe herum zu fuchteln: Ich würde mich das nicht trauen. Dafür kenne ich zuviele zu nervöse Polizeibeamte.

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Costa Tempelhof

Badesee statt Flughafen? Vielleicht auch „und„?

Noch weitere Vorschläge, wie mit dem Grundstück mitten in der Stadt nach der Schließung des Flughafens verfahren werden soll? Einen hätte ich noch … ;-)

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Nazis fordern Schulen für Ausländer

Ein Antrag der NPD in Lichtenberg empört Berliner Politiker. Die Mitglieder der glatzdreiköpfigen Fraktion in der dortigen Bezirksverordnetenversammlung fordern getrennte Schulen für Deutsche und Ausländer.

Quelle: Tagesspiegel

Ich finde, es sollte noch eine weitere Gruppe von Schulen geben: Für Nazis. Auf Alcatraz ist bestimmt noch ein Plätzchen frei.

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Rabiate Imagepflege der GEZ

So bezeichnet Spiegel Online das unerträgliche Verhalten der Gebühreneinzieher, über das ich gestern hier im Blog berichtet habe.

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Abmahnung wegen „GEZ-Gebühren“

Die GEZ ist nun auch unter die Abmahner gegangen.

RA Kadelke berichtete darüber und bezieht sich dabei auf einen Beitrag der akademie.de. In jenem Beitrag heißt es:

Die Gemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hat die Wissensplattform akademie.de über die Rechtsabteilung der GEZ abgemahnt: akademie.de soll sich dazu verpflichten, „nicht existente“ bzw. „falsche“ Begriffe wie „GEZ-Gebühren“, „PC-Gebühr“, „Gebührenfahnder“, „GEZ-Anmeldung“ oder „GEZ-Abmeldung“ nie wieder zu verwenden. Das Verbot wird damit begründet, die Nutzung der Begriffe diene nur dazu, „ein negatives Image der GEZ hervorzurufen“.

Ich frage mich, welcher Teufel die Leute bei der Gebühreneinzugszentrale geritten hat, damit die auf so ein schmales Brett kommen.

Man schaue sich nur das hier einmal an und urteile selbst über die „Rundfunk- und-nun-auch-Abmahn-Gebühren-Eintreiber“:

„GEZ GEBÜHREN“ bei der GEZ,
„GEZ-Gebühr(en)“ beim MDR sowie
hier und hier beim WDR.

Hallo?! Negatives Image? Geht’s noch??


Danke an Rechtsanwalt Michael Seidlitz für die Hinweise auf die Seiten der GEZ, des MDR und des WDR.

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Kein Ersatz für Schockschaden

Die Rechtsprechung in Österreich unterscheidet sich oft nicht von der in Deutschland. Über einen Schockschaden-Fall berichtet DerAnwalt.at in seinem heutigen Newsletter:

Erleidet jemand einen Gesundheitsschaden, weil ein naher Angehöriger rechtswidrig (hier für zwei Tage) in Haft genommen wurde, liegt eine bloß mittelbare Schädigung vor, für die kein Schadenersatz gebührt. Auch aus Art 8 Abs 1 MRK (Schutz des Privat- und Familienlebens) kann diesfalls kein Ersatzanspruch abgeleitet werden.

Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den bisher judizierten Fällen, in denen auf Grund eines „Schockschadens“ Schmerzengeld zugesprochen wurde, dadurch, dass eine psychische Störung mit Krankheitswert nicht durch den Tod oder eine schwere Verletzung eines nahen Angehörigen oder eines Dritten, sondern dadurch verursacht worden sein soll, dass der Ehemann der Klägerin zu Unrecht inhaftiert wurde. … Eine Ausweitung der Haftung des Schädigers auf Fälle, in denen nicht der Tod oder eine schwerste Verletzung des unmittelbar Geschädigten verursacht wurde, würde die Ersatzpflicht des Schädigers
unangemessen und unzumutbar erweitern.

Das Urteil stammt vom Österreichischen Obersten Gerichtshof als Revisionsgericht und ist hier im Volltext zu lesen.

Die Entscheidung überrascht (mich) nicht. Wessen Ersatzpflicht würde unangemessen und unzumutbar erweitert? Die des Staates! Wer einmal Schadensersatzansprüche gegen den Staat – den deutschen oder den österreichischen – geltend gemacht hat, weiß, wovon ich rede.

Nebenbei: Der zu Unrecht Verhaftete hätte in Deutschland einen Schadensersatzanspruch nach § 7 Absatz 3 Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG):

Für den Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, beträgt die Entschädigung elf Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung.

Macht im vorliegenden Fall 22 Euro für zwei Tage Haft. Das muß reichen.

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Kanzlei Hoenig bei anwalt.de

Nachdem einige Kollegen von ihren positiven Erfahrungen mit dem Anwaltssuchdienst bei anwalt.de berichteten, haben wir uns nun auch dort eingeschrieben. Ausnahmsweise einmal Werbung für die Kanzlei auf konventionellem Wege – ich bin gespannt auf die Ergebnisse.

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Gute Stimmung in Kreuzberg

Der U-Bahnhof Schlesisches Tor in Kreuzberg hatte sich vorübergehend in Klein-Brooklyn verwandelt. Rund 500 junge HipHop-Fans bevölkerten den U-Bahnhof. Allesamt Anhänger der Berliner HipHop-Crew K.I.Z.. Diese hatten zu einem spontanen Konzert geladen – unangemeldet, daher illegal. Gemeinsam kopfnickten die Goldkettenträger bis die Polizeikräfte anrückten.

Die Rede ist von Hundertschaften in voller Kampfausrüstung, Straßensperrungen und folgendem Verkehrschaos.

Quelle: Tagesspiegel

Eigentlich heißt es doch: „Wo man singt, da laß Dich nieder, denn böse Menschen kennen keine Lieder.“ Aber hat sich offenbar bei den Hundertschaften der Berliner Polizei noch nicht herumgesprochen.

Passiert ist jedenfalls nichts:

Die Polizei spricht von einer „friedlichen Räumung“.

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Anarchie beim Radfahren

Zu hohe Geschwindigkeit, fehlende Beleuchtung: Rücksichtslose Radler gefährden Fußgänger, andere Verkehrsteilnehmer – und sich selbst. Der Ärger über Rowdys wächst.

… beschwert sich der Tagesspiegel. Und konkretisiert:

Sie flitzen auf dem Radweg heran, egal, wie dicht der Bürgersteig nebenan bevölkert ist. Sie treten ohne Beleuchtung auf dunklen Straßen in die Pedale, ignorieren Ampeln oder benutzen einen Radweg entgegen der Fahrtrichtung.

Vielleicht sollte man Radrüpel, wenn man denn ihrer habhaft wird,

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in der Döberitzer Heide aussetzen.

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In weiten Teilen der Döberitzer Heide muss weiterhin mit Munitionsgefährdungen durch verdeckt liegende Kampfmittel jeder Art gerechnet werden.

Wenn die dann da heile wieder raus sind, freuen die sich über jede rote Ampel, an der sie mal kurz anhalten können. ;-)

Fotos:
Peter Meissner via Tagesspiegel
www.doeberitzer-heide.de

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