Monatsarchive: August 2007

50 Tonnen täglich


Es geht mal wieder um den Stadthund.

Über 50 Tonnen Hundekot landen in Berlin täglich auf der Straße.

berichtet der Tagesspiegel. Und die taz übertreibt mal wieder:

Sechzig Tonnen Kot wirft der Stadthund alleine in Berlin ab.

Mir tun die Menschen leid, die das Zeug auch noch wiegen müssen.

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Wikipedia manipuliert

In der Wikipedia-Community sind schwere Vorwürfe gegen verschiedene Unternehmen, Behörden und Organisationen laut geworden. Für die Agierenden kritische Passagen in Beiträgen der Online-Enzyklopädie seien absichtlich gelöscht oder verändert worden, heißt es in einem Pressebericht.

berichtet gulli

Das Online-Lexikon ist eine sehr bequeme Einrichtung, die auch Juristen gern und viel benutzen. Wie alles, was im Netz frei verfügbar ist, sollte man die dort veröffentlichten Informationen aber nur mit reichlich Vorsicht genießen.

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Polizeiauto gegen Motorrad

In der Nacht zu Donnerstag ist ein 36 Jahre alter Motorradfahrer bei einem Verkehrsunfall mit einem Polizeiwagen in Neukölln verletzt worden. Ein 41-jähriger Polizist und sein Kollege wollten gegen 23.15 Uhr von der Stubenrauchstraße mit einem zivilen Fahrzeug zu einem Einsatz am U-Bahnhof Blaschkoallee fahren. Sie hatten die Erlaubnis bekommen, Blaulicht und Martinshorn einzuschalten.

Laut Polizei musste der Fahrer ein Stück aus einer Parklücke zurücksetzen. Dabei übersah er den sich von hinten nähernden Motorradfahrer und rammte ihn. Der Kradfahrer stürzte und verletzte sich leicht. Er wurde vorsorglich in ein nahe gelegenes Krankenhaus gebracht, konnte aber nach ambulanter Behandlung entlassen werden.

Quelle: Berliner Morgenpost

Das sieht nicht nach einer einfachen Klärung der Schuldfrage aus.

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Nichts mehr zu machen

Es war denkbar knapp. Trotz zahlreicher einschlägiger Vorstrafen wurde der Angeklagte noch zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Und das, obwohl er die ihm zur Last gelegte Tat während einer noch offenen Bewährung begangen hat. Ich hatte ein wenig Glück, mit meinen Argumenten bei Gericht und Staatswalt auf offene Ohren zu stoßen.

Nicht nur der Richter, sondern auch sein Verteidiger haben ihm nach Urteilsverkündung lang und breit erklärt, was passieren wird, wenn er die Bewährungsauflagen nicht erfüllt. Er hat hoch und heilig versprochen, alles zu tun, um die Verbüßung der Freiheitsstrafe zu verhindern.

Tja, und nun erreicht mich folgendes Schreiben des Gerichts an den Angeklagten:

Sehr geehrter Herr S.,

in der Strafsache gegen Sie wird mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft X beantragt hat, die Strafaussetzung zur Bewährung aus dem Urteil des Amtsgerichts Y zu widerrufen. Zur Begründung wird angeführt, dass Sie die Verletzung von Auflagen aus dem Bewährungsbeschluss begangen haben.

Die Auflage zur Ableistung der 200 Stunden gemeinnützige Arbeit haben Sie nicht nachgewiesen. Trotz erneuter Mahnung zur Erbringung dieser Arbeitszeit haben Sie es nicht für erforderlich erachtet, diesbezüglich tätig zu werden.

Auch in der Ladung zum Anhörungstermin vom 29.06.2007, welche Ihnen durch Zustellung am 21.06.2007 bekannt gegeben worden ist, haben Sie es nicht für erforderlich gehalten, der Bewährungsauflage nachzukommen.

Entsprechendes gilt für die unter Ziffer VI aus dem Bewährungsbeschluss angeordnete Durchführung eines Antiaggressionstrainings.

Gleichermaßen ist die Ihnen erteilte Auflage – gemäß VII des Bewährungsbeschlusses – sich einer Alkoholtherapie für die Dauer eines Jahres zu unterziehen, nicht nachgewiesen.

Ergänzend ist dazu mitzuteilen, dass Sie den Ihnen vorgeschriebenen Kontakt mit der Bewährungshelferin nicht wahrgenommen haben, obwohl Ihnen dieses ebenfalls gesondert auferlegt worden ist.

Ferner haben Sie auch die Ihnen gesondert aufgelegte Weisung, ihren Wohnsitzwechsel selbständig anzuzeigen, nicht wahrgenommen.

Abschließend ist festzustellen, dass Sie die Wahrnehmung des gerichtlichen Anhörungstermins, die Ihnen ebenfalls als Weisung im Bewährungsbeschluss auferlegt worden ist, unterlassen haben, obwohl Ihnen mit gesonderter Zustellurkunde die Ladung am 21.06.2007 zugegangen ist.

Da kann ich nun auch nicht mehr weiterhelfen. Ich bin nur ein kleiner Strafverteidiger, kein Zauberer. Jetzt sitzt er die 2 Jahre aus der aktuellen Geschichte ab und zusätzlich die 6 Monate aus der alten Sache.

Vergebliche Mühe. Sowas ärgert mich dann aber auch.

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Geringe Menge

Die aktuelle Grenzwerte zur „Geringen Menge“ Cannabis, bis zu der ein Strafverfahren eingestellt werden kann, sind unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern.

Auf dem Stand 01.08.2007 ist die Übersicht beim Deutschen Hanfverband.

Grün ist es in Berlin, Niedersachsen und Bremen: Hier/Dort kann eingestellt werden, wenn nicht mehr als 15 Gramm Cannabis besessen wird. Rot ist es in Baden-Württemberg: Mehr als drei Konsumeinheiten führen zur Bestrafung. Bis zu 6 Gramm werden in den übrigen Bundesländern „akzeptiert“.

Aber Vorsicht – der Hanfverband warnt zutreffend:

Hessen, Berlin, Sachsen und das Saarland haben Regelungen erlassen, die eine Grenze festsetzen bis zu der „das Verfahren grundsätzlich einzustellen ist“ – das so genannte „Modell Untergrenze“. Die anderen Länder folgen mit ihren Vorschriften dem „Modell Obergrenze“ und haben einen Grenzwert geschaffen bis zu dem „eine Anwendung des § 31 a BtMG in Betracht kommt“.

Das heißt, dass ein Staatsanwalt in Bayern auch bei einer verschwindend geringen Menge Cannabis ein Verfahren „eröffnen kann“, wenn er es für geboten hält, während sein Kollege in Berlin ein solches Verfahren „einstellen muss“.

Grafik: hanfverband.de

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Unheilbar

Aus dem psychiatrischen Sachverständigengutachten über einen 23-jährigen Mann, dem die Staatsanwaltschaft eine versuchte Vergewaltigung zur Last legt:

Ohne Behandlung sind Taten wie die hier beschuldigte nicht nur möglich, sondern auch kurzfristig sehr wahrscheinlich, so dass die Voraussetzungen aus psychiatrischer Sicht für die Unterbringung in den Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB gesehen werden.

Problematisch dabei ist, dass es sich bei der Störung des Untersuchten, wie es schon in früheren Arztberichten geschildert wurde, um eine nicht zu behebende handelt. Das frühgeschädigte Gehirn lässt sich nicht heilen.

Bei durchschnittlicher Lebenserwartung bedeutet dies: Gute 50 Jahre hinter Gitter.

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Und die Ursache?

Eine Störung in der Hirnentwicklung während der Embryonalzeit, sehr wahrscheinlich aufgrund der Alkoholerkrankung der Mutter.

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Eine Rüge für die Gothaer von der Aufsicht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht rügt die Gothaer für ihre Ignoranz und gibt der Beschwerde über das Unternehmen statt.

Bemerkenswert ist, daß der Versicherer bis heute weder die Fragen seiner Versicherungsnehmerin beantwortet, noch eine Entschuldigung formuliert hat. Aber wenigstens ist es dem Unternehmen gelungen, die Beendigung des Versicherungsvertrages korrekt zu bestätigen.

Die Gothaer versucht, ihre Nachlässigkeit mit Arbeitsüberlastung zu rechtfertigen. Ich rege an, den Versicherer künftig zu unterstützen, keine weiteren Verträge mehr bei ihm abzuschließen und bestehende zu kündigen. Das trägt mit Sicherheit wesentlich zur Arbeitsentlastung des Unternehmens bei.

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