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Monatsarchive: September 2007
Morden durch Ködern
Wie die Washington Post berichtet, hat das Pentagon Scharfschützen der amerikanischen Streitkräfte im Irak aufgefordert, Munition und Sprengstoffgürtel auszulegen und anschließend diejenigen zu erschießen, die sie aufheben. „Baiting“ (Ködern) nennt sich dieser Vorgang. […]
Quelle: ZEIT online
Ich nenne das Mord.
Mörder ist, wer heimtückisch einen Menschen tötet.
Quelle: § 211 Strafgesetzbuch
Noch zwei Monate, aber nicht mehr länger
In einer Strafsache wurde der Computer nebst Zubehör beim Mandanten beschlagnahmt. Das war Mitte April, also vor fünfeinhalb Monaten. Die Staatsanwaltschaft teilte seinerzeit mit, das die Untersuchung des Rechners auf (weitere) Beweise erst in 12 bis 18 Monaten erfolgen kann. Die dafür zuständigen Stellen der Polizei sei überlastet.
Aus anderen Verfahren ist es bekannt, daß solche „Bearbeitungs“-Zeiten hier in Berlin an der Tagesordnung sind.
Ich habe gegen diese Maßnahme bereits nach vier Monaten Beschwerde eingelegt und beantragt, den Rechner wieder herauszugeben; man kann schließlich ein Image anfertigen und dies dann zur gegebenen Zeit untersuchen. Die Beschwerde wies das Landgericht Berlin (erwartungsgemäß) zurück.
Spannend ist aber die Begründung:
Angesichts der bei vorläufiger Sichtung auf einem der Rechner festgestellten Dateien mit Beweismaterial ist die Fortdauer der Beschlagnahme derzeit noch nicht unverhältnismäßig. Die Ermittlungsbehörden werden jedoch gehalten sein, die Auswertung der beschlagnahmten Rechner voranzutreiben und innerhalb der nächsten zwei Monate abzuschließen, da eine weitere Beschlagnahme über diesen Zeitpunkt hinaus nicht mehr vertretbar erscheint.
Quelle: LG Berlin, Beschluß vom 17.09.07, Az.: 515 Os 161/07
Ich bin gespannt, ob es den Ermittlern am 17. November gelungen ist, sich die Festplatte des Rechners mal anzuschauen. Daran glauben tue ich allerdings nicht.
Punktesammeln beim Strafverteidiger?
Unsere Mittagspausen-Eisdiele könnte mich da auf eine Idee gebracht haben … ;-)
Erörterung
Unser Mandant ist Halter eines Motorrades. Er bekam Post vom Kriminaloberkommisar.
VORLADUNG
Sehr geehrter Herr B.
zur Erörterung
wegen Verdacht einer „Unfallflucht am 12.07.2007 um 17.15 Uhr in 12*** Berlin, B*-weg (Polizeibereich 6305), mit Krad „YAMAHA“ amtl. Kz: UER – B 44.
bitte ich Sie, sich am Freitag, 28.9.2007 um 12.00 Uhr in KK Außenstelle, Zimmer 14, einzufinden.
Ich bitte, folgende Ausweispapiere / Unterlagen mitzubringen:
Bundespersonalausweis, Führerschein, Kfz-Schein und das Krad UER – B 44.
Die wichtigste Frage, ob der Fahrzeughalter als Beschuldigter oder als Zeuge „vorgeladen“ wurde, wird wohl bewußt nicht beantwortet.
In solchen Fällen wird erst einmal ein „informatorisches“ Gespräch geführt, von dem die Ermittler hoffen, daß sich der Halter entweder selbst um Kopf und Kragen redet oder einen Freund oder einen Familienangehörigen an’s Messer liefert. Die Belehrung über die Rechte und Pflichten eines Beschuldigten bzw. Zeugen wird der Ermittler dann wohl später noch nachliefern.
Dies funktioniert in diesem Falle nicht: Der Mandant wird – auf unseren Rat hin – der als VORLADUNG bezeichneten Bitte nicht nachkommen und wir haben erst einmal einen Blick in die Ermittlungsakte beantragt. Danach sehen wir weiter.
Einstweilige Anordnung gegen den Verteidigungsminister?
Der Düsseldorfer Strafverteidiger, Rechtsanwalt Rüdiger Spormann, hat am 21. September 2007 beim Verwaltungsgericht Berlin beantragt,
es dem Bundesverteidigungsminister zu untersagen, im Falle einer Entführung eines Flugzeuges durch (vermeindliche) Terroristen den Befehl zum Abschuß zu erteilen.
In seiner neunseitigen Antragsschrift begründet Rüdiger Spormann diesen Antrag auf Erlaß einer Einstweiligen Anordnung gegen den Minister sehr ausführlich und mit guten Argumenten. Auch wenn ich nicht davon ausgehe, daß das Verwaltungsgericht diesen Antrag für begründet hält, bin ich auf die Argumentation des Verwaltungsgerichts gespannt.
Nebenbei: Das Verwaltungsgericht (VG) liegt etwa 2 Minuten Fußweg vom Bundesinnenministerium (BMI) entfernt. Für gemeinsame Mittagspausen der politischen Beamten und der Richter hervorragend geeignet.
Ganz nebenbei: Das Kriminalgericht ist weitere 5 Minuten zu Fuß entfernt.
Nur Anschauen, nicht anfassen.
Am Wochenende, in einem Geschäft, das auch gern von Söhnen reicher Eltern und von Rechtsanwälten besucht wird.
Das verstehen sogar die. Für die anderen gilt:
Das Berühren der Figüren mit den Pfoten ist verboten.
Für LKW keine Wendemöglichkeit
Macht nichts. Die Wanne ist ja ein PKW.
Kommentare deaktiviert für Für LKW keine Wendemöglichkeit
In Selbsttötungsabsicht auf die Autobahn
[…] Eine 25-jährige Frau hatte […] hinter der Auffahrt Sachsendamm Ecke Naumannstraße vermutlich in Selbsttötungsabsicht die Fahrbahn der Stadtautobahn in Fahrtrichtung Nord betreten und wurde von dem Pkw „Hyundai“ eines 59-Jährigen erfasst. Die 25-Jährige erlitt schwere Verletzungen und kam zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Sie soll in Lebensgefahr schweben.
Nach dem Zusammenstoß des „Hyundai“ mit der Frau prallten noch sechs Pkw aufeinander. An allen Fahrzeugen entstand Sachschaden. Fünf Männer im Alter von 41, 48, 52, 56 und 59 Jahren erlitten durch den Auffahrunfall leichte Verletzungen und wurden nach ambulanter Behandlung in einem Krankenhaus entlassen. […]
Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin
Ein spektakuläres und trauriges Ende, das sich die junge Frau da morgens früh um halb sieben ausgesucht hat. Wenn sie das überlebt, wird sie nicht weniger Probleme als vorher haben: Wie ich unsere Amts- und Staatsanwälte kenne, leiten die jetzt erstmal ein Ermittlungsverfahren gegen die Patientin ein … Legalitätsprinzip heißt sowas.