Monatsarchive: Oktober 2007

Anwesenheit

abwesend.jpg

Nein, ich war nicht abwesend. Ich hatte nur keine Lust, morgens um halb zehn mit dem Handy zu telefonieren.

Wer mich – beruflich – um diese Zeit erreichen möchte, bitte sehr: 030 – 310 14 650. Unter dieser Nummer ist die Kanzlei sogar rund um die Uhr erreichbar. An sieben Tagen in der Woche.

In dringenden Fällen stehe ich – gegebenenfalls mitten in der Nacht – gern zur Verfügung. Auch mit dem Funktelefon. Aber am hellichten Tag mit dem fummeligen Quäckeding telefonieren, wo hochwertiges Equipment und das auch noch wesentlich preiswerter zur Verfügung steht? Das muß ich nicht haben.

5 Kommentare

Nachdenklich

Ein paar nette Video-Aufnahmen gibt es bei den Sachverständigen Priester & Weyde. Wenn ich mir vorstelle, daß es nicht auszuschließen ist, irgendwann statt der Puppe einmal selbst auf dem Motorrad zu sitzen, werde ich nachdenklich. Wie bei jedem Unfall, den wir in unserer Kanzlei regulieren.

5 Kommentare

Eine Straftat des Staatsanwalts

Gegen meinen Mandanten wird ein Ermittlungsverfahren geführt. Ich weiß, wie und wo ich meinem Mandanten erreichen kann. Das weiß die Staatsanwaltschaft nicht. Deswegen ruft der Staatsanwalt bei uns an und befragt zunächst eine Mitarbeiterin nach seiner Adresse.

Gut ausgebildete und erfahrene Mitarbeiterinnen wissen, was sie auf so eine Anfrage des Staatsanwalts mitteilen: Nichts.

Deswegen versucht es der Ermittler bei mir („Dann geben Sie mir eben Ihren Chef!“ [Nein, ich habe nicht vergessen, ein „bitte“ zu zitieren.]).

Ich habe dem Jäger mit einer Gegenfrage geantwortet: Ob er wisse, daß es nun nur noch von mir abhängt, ob er sich strafbar macht oder nicht. Wenn ich die Frage nach den Daten meines Mandanten beantworte, begehe ich einen Geheimnisverrat, der gem. § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB strafbar ist. Dazu hätte er mich angestiftet. Die Anstiftung ist nach § 26 StGB strafbar.

Der Staatsanwalt hat seine Frage nicht noch einmal wiederholt. Ich bin mir sehr sicher, sowas wird er künftig auch bei keinem anderen Verteidiger versuchen. So eine Vorstrafe wegen Anstiftung zum Geheimnisverrat hinterläßt keinen guten Eindruck in der Personalakte.

25 Kommentare

Verweigerter Service mit 0180*

Es ist immer wieder ärgerlich, wenn ein Unternehmen nur per kostenintensiver Rufnummer erreichbar ist. Wir bieten unseren Mandanten eine 0800er-Nummer an, damit sie kostenlos mit unserer Kanzlei telefonieren können.

Vattenfall will Strom liefern, wir möchten den Strom gern abnehmen. Und für die Stromlieferung zahlen. Nicht für die Telefonate, um Termine abzustimmen.

Aber vielleicht hat Vattenfall es immer noch nicht verstanden, wie guter Service aussieht.

10 Kommentare

Noch ein Lob – für unsere WebAkte

Nach der Rückmeldung des Mandanten wegen der zufriedenstellenden Arbeit des Kollegen Tobias Glienke bekamen wir ein weiteres Lob, diesmal für unseren Service:

Hallo Herr Hoenig

bin durch und durch begeistert von der WebAkte !

Was kann man da schön Papier, Porto und was ich was noch alles sparen! Superschöne Sache !

Schöne Grüße

Es geht nicht (nur) um unsere Ersparnis, sondern (auch) um die des Mandanten. Er ist oft unterwegs, lebt an unterschiedlichen Orten Europas und ist trotzdem ständig gut sortiert und immer aktuell informiert, was die Bearbeitung seiner Sache durch unsere Kanzlei angeht.

Hier haben wir die WebAkte vorgestellt.

1 Kommentar

Neueste Nationale Nachrichten

Passend zum Rauswurf der NPD aus dem Hotel in Dresden: Jetzt bekommen die Nazis auch Kritik vom eigenen Vorsitzenden.

Link gefunden im pantoffelpunk

1 Kommentar

Neander – Diesel

Das erste Motorrad mit Turbodiesel ist fertig, schreibt die Berliner Morgenpost heute. Der Namensvetter meines Vaters hat sich ein solches Ding, das mich erst einmal an alkoholfreies Bier erinnert, bereits bestellt.

Die Männer des Herstellers namens Neander haben reichlich Spaß gehabt bei der Entwicklung – und bei der Präsentation auf der Website www.neander-motorcycles.com.

Zur Kupplung heißt es:

Wenn Sie wüssten, wie lange wir an dieser Kupplung gearbeitet haben, würden Sie uns Beileidsbriefe schreiben. […] Leider arbeitet sie fast völlig geräuschfrei.

Und zum Riemenantrieb:

Eine Kette wäre eine unberechenbare Sauerei geworden und das Wort „Kardan“ können wir nicht mal schreiben.

Interessantes Spielzeug für 95.000 Euro. Nichts für dem Papa sein Sohn …

5 Kommentare

Ende gut?

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, im März 2005 einen Verkehrsunfall verursacht zu haben und dabei betrunken gewesen zu sein. Das wäre ein „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ gem. § 315 c Abs. 1 Nr. 1a StGB gewesen.

Noch bevor die Ermittlungen abgeschlossen wurden, erlitt der Mandant einen Schlaganfall, von dem er sich bis heute nicht erholt hat. Dies hatte ich seinerzeit dem Staatsanwaltschaft auch mitgeteilt. Das interessierte den Strafverfolger allerdings herzlich wenig: Er beantragte gnadenlos den Erlaß eines Strafbefehls gegen den kranken Mann, der noch nicht einmal Gelegenheit hatte, sich zu dem Tatvorwurf oder zur Höhe seines Einkommens zu äußern.

Auch beim Gericht von Rücksichtnahme keine Spur: Es entsprach diesem Antrag und verurteilt den Mandanten zu einer Geldstrafe, entzog ihm die Fahrerlaubnis, verhängte eine Sperre für die Wiedererteilung, ohne daß er jemals sein Recht auf Gehör wahrnehmen und sich zur Sache einlassen konnte.

Ich habe in seinem Namen Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und seit 2005 regelmäßig Atteste und Arztberichte an das Gericht übermittelt, in denen bestätigt wurde, daß der Mandant weiterhin verhandlungsunfähig sei.

Im November 2006 habe ich dann die Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis und die Herausgabe des Führerscheins verlangt und durchgesetzt. Auch wenn der Mandant kein Auto mehr fahren können wird, war dies für ihn eine psychologisch notwenige Maßnahme.

Nun, nach Ablauf eines weiteren Jahres, habe ich mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft eine das Verfahren beendende Abrede getroffen. Das Verfahren wird gem. § 153 StPO eingestellt, der Mandant verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für die Dauer der vorläufigen Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Letzteres stellte kein Problem für ihn dar, da er wegen seiner Erkrankung ohnehin nicht hätte fahren können.

Das Gericht kann nun endlich die Akte schließen, der Mandant bleibt unbestraft und muß auch keine Zahlung an die Justizkasse leisten.

Alles gut?

1 Kommentar

Der hat uns richtig einen eingeschenkt

feindhoertmit.jpg

Die Ermittlungen seien sofort einzustellen, teilte ein Oberstaatsanwalt dem Landeskriminalamt (LKA) mit, dem Vernehmen nach mit überaus barschem Ton. „Der hat uns richtig einen eingeschenkt“, hieß es kleinlaut im Polizeipräsidium. Bei der Staatsanwaltschaft werden die Ermittlungen schlicht als „Müll“ und als „bizarr“ kritisiert. Völlig unverständlich sei, dass kein Vorgesetzter im LKA den „Fanatismus“ dieser Staatsschutz-Beamten gestoppt habe.

Darum ging’s:

Wie jetzt bekannt wurde, fanden Polizisten im November 2005 bei der Durchsuchung einer linken Wohngemeinschaft ein Plakat mit den Porträtfotos von 36 bekannten Neonazis aus Berlin und dem Umland. Ohne, dass die Neonazis selber Strafanzeige gestellt hatten, begannen Beamte mit den Ermittlungen, weil sie – angeblich – deren „Recht am eigenen Bild“ verletzt sahen.

Sogar Wohnungsdurchsuchungen wollten die Kriminalen mit dem ausgeprägten Jagdinstinkt veranlassen.

Doch schon bei der Staatsanwaltschaft blitzte das LKA im Frühjahr 2006 ab. Da das Plakat nicht verbreitet worden sei, liege auch keine Straftat vor. Zudem habe keiner der abgebildeten 36 Rechtsextremisten Anzeige erstattet.

Aber man kann trotzdem mal ein bisschen herumschnüffeln. Grundrechte? Was ist das denn?!

Nebenbei: Es ging um Ermittlungen gegen die „militante gruppe“, in deren Zusammenhang auch der Berliner Soziologe verhaftet und erst aufgrund eines Beschlusses des Bundesgerichtshofs am 18. Oktober 2007 wieder aus der Haft entlassen wurde.

Quelle der Zitate und weiteres: Tagesspiegel
Foto: Pixelio

1 Kommentar

Nicht digitalisiert

Die Staatsanwaltschaft antwortet:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hoenig,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben an das Landgericht S. vom 16.08.2007 … Die Ermittlungsakten liegen hier nicht in digitalisierter Form vor.

Soweit weitergehende Akteneinsicht notwendig erscheint, wird angeregt, eine entsprechende Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft durchzuführen.

Nur weil die Staatsanwaltschaft noch mit Mitteln ausgestattet ist, die irgendwann einmal im vergangenen Jahrhundert up to date waren, soll ich nun durch die halbe Republik reisen, um Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen?!

Ich räume ein, daß es Mühen macht, die 20 (!) Bände der Akten zu versenden. Aber ist der Umfang der Akte nicht allein Grund genug, um die Akten einzuscannen und als Datei zur Verfügung zu stellen?

Daher wundere ich mich auch nicht, daß das – unerledigte! – Verfahren, immerhin wegen des Verdachts eines Mordes, ein Aktenzeichen aus dem Jahre 1992 trägt.

7 Kommentare