Monatsarchive: Oktober 2007

Räuber und Gendarm

Die Polizistin berichtete, wie sie das Messer vom Dach der Bushaltestelle geholt hat:

Ich bin dann über eine Räuberleiter mithilfe des Kollegen da rauf.

Sowas haben die da bei der Polizei?

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Mißhandelt

Der Angeklagte reklamierte, daß er von den Polizeibeamten zu hart angefaßt wurde. Er habe Schläge und Tritte bekommen. Das wollte und mußte der Richter natürlich aufklären. Er fragt jeden der beteiligten Polizisten (wörtlich):

Haben Sie den Angeklagten mißhandelt?

Ich habe die Frage nicht beanstandet. Mein Mandant war der Nebenkläger.

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Drehstart für Psycho-Krimi

Am Dienstag, 9. Oktober 2007, beginnen in Berlin die Dreharbeiten zu dem Thriller „Braams“ (Arbeitstitel). Jan Gregor Kremp spielt darin Paul Braams, Professor für Kriminologie und Vater eines erwachsenen Sohnes (Adrian Topol), dessen Ehefrau, eine Ärztin, vor über einem Jahr auf mysteriöse Weise verschwunden ist.

Quelle: Presseportal

Ein (kleiner) Teil der Dreharbeiten findet in unserer Kanzlei statt. Wir sind gespannt.

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Telefonterror

1. Telefontermin: Der Angerufene hebt nicht ab.
2. Telefontermin: Der Anschluß ist besetzt.
3. Telefontermin: Der Angerufene hebt ab, teilt mit, daß er momentan keine Zeit hat. Er rufe zurück.
4. Telefontermin: Die Mitarbeiterin teilt mit, daß ihre Chefin gerade auf der anderen Leitung telefoniert.

Ich mache mir jetzt einen Caffè und dann nehme ich das Diktiergerät. Die Spracherkennung ist weder nicht da, noch besetzt oder hat keine Zeit. Und telefonieren kann das Zeug auch nicht.

Update:
So, jetzt geht es mir wieder besser.

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Da fehlt was

einrad1.jpg

Das ist vielleicht am falschen Ende gespart.

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Bewerbung wegen der Wanne

Heute erreicht mich die Bewerbung einer Heidelbergerin auf eine Mitarbeiter- bzw. Praktikantenstelle in unserer Kanzlei:

ich bin bei meinem letzten Berlin-Besuch durch Ihre großartige Idee mit der Polize-Wanne im Vorbeifahren auf Ihre Kanzlei aufmerksam geworden.

legiendamm.jpg

Selbst bei Touristen macht die Wanne also einen guten Eindruck. :-)

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Haftung für’s Schnellfahren

Das Oberlandesgerichts Koblenz urteilte am 8. Januar 2007 (Aktenzeichen: 12 U 1181/05) über den folgenden (Un-)Fall:

Ein Motorradfahrer fuhr mit mindestens 190 km/h auf ein Fahrzeug auf, das auf der Autobahn in Höhe einer Auffahrt mit 110 km/h auf die linke Spur wechselte. Bei dem Unfall wurden alle Beteiligten verletzt und die Fahrzeuge beschädigt. Der Motorradfahrer hatte den Spurwechsel des Autofahrers als unachtsames Ausscheren wahrgenommen und verlangte vor Gericht Schadensersatz und Schmerzengeld in fünfstelliger Höhe. Seinen eigenen Haftungsanteil bezifferte er auf lediglich 25 Prozent.

Das sahen die Richter anders. Da keinem der Unfallbeteiligten ein Verschulden nachgewiesen werden könne, müsse die jeweilige Betriebsgefahr gegeneinander abgewogen werden. Als Betriebsgefahr wird im Straßenverkehr die Gefahr bezeichnet, die schlicht der Betrieb eines Kraftfahrzeugs mit sich bringt. Zu Lasten des Autofahrers gewichtete das Gericht den auf Autobahnen bei herannahendem Verkehr immer gefahrvollen Fahrspurwechsel, zu Lasten des Motorradfahrers die hohe Geschwindigkeit, mit der er auf der linken Spur fuhr. Eine derartige Überschreitung der Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130 km/h sei zwar erlaubt, wenn keine Begrenzung vorliegt. Der Mann habe aber nicht mehr rücksichtsvoll und unfallvermeidend fahren können, und so ein erhebliches Gefahrenpotential geschaffen. Zu dem Auffahrunfall wäre es nicht gekommen, wenn der Motorradfahrer die Richtgeschwindigkeit eingehalten hätte, betonten die Richter. Im Endeffekt muss der Kläger deshalb 50 % des Schadens tragen.

Quelle: Verkehrsanwälte

Einmal mehr sollte man im Hinterkopf behalten, daß nicht alles, was erlaubt ist, auch sinnvoll ist. Wenn man im ICE-Tempo über die Autobahn fährt, ist das zwar nicht verboten. Es könnte aber zur erheblichen Mithaftung führen, wenn man das – unverbindliche – Limit von 130 km/h überschreitet. Die Richter sind da manchmal zu wenig mitfühlend …

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Noch eine Ausnahme vom Innenstadt-Fahrverbot

Am Anfang gab es eine Idee: Stinker raus aus der Innenstadt. Dann kam die Umsetzung. Am Ende stand ein Werk, an dem viele teure Juristen monatelang gebastelt haben. Über das gewaltige Ergebnis habe ich im Kanzlei-Wannen-Blog bereits berichtet.

Es wird immer mehr Ausnahmen von der Regel geben und wenn das Ganze sich dann ab Januar in der Praxis bewähren soll, wird das Regelwerk aussehen wie ein Schweizer Käse.

Der Berliner Rechtsanwalt Umut Schleyer hat für weitere notwendige Ausnahmen gesorgt, berichtet nun der Tagesspiegel:

Es gibt Sonderregelungen für Autohändler. Zu ihren Gunsten …

… hat die Berliner Verwaltung einen Freifahrtschein für jene Händlerautos beschlossen, die die Kriterien der Umweltzone erfüllen, also eine Plakette bekommen würden. Für sie – und nur für sie – dürfen die Händler ein sogenanntes Wechselkennzeichen (mit roter Schrift und den Anfangsziffern 07) benutzen, das an verschiedene Autos geschraubt werden kann und deshalb ein Fahrtenbuch erfordert. Das hat die Verwaltung dem Anwalt Umut Schleyer mitgeteilt, der nach Auskunft seiner Kanzlei 170 Berliner Autohändler juristisch vertritt.

Ich gratuliere dem Kollegen Schleyer zu seinem Erfolg. Zeigt er doch ein weiteres Mal auf, daß ein guter Wille allein nicht ausreicht, um einfach mal eben ein Gesetz zu machen. Vielleicht hätten die Herrschaften, die das Regelwerk geschaffen haben, sich vorher einmal ein paar Gedanken machen sollen, was sie damit anrichten.

Ob mit diesem Fahrverbot das angestrebte Ziel – nicht-stinkende Luft in der Innenstadt – überhaupt erreicht werden kann, ist ohnehin recht fragwürdig. Da kommt es dann auch nicht mehr darauf an, ob und wie viel Ausnahmen gemacht werden.

Deswegen bin ich auch guter Hoffnung, daß für die Wanne dann auch eine Ausnahme gemacht wird.

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Der Wert der Freiheit

Ein Mensch wird verhaftet und wird in die Untersuchungshaftanstalt eingeliefert. Später stellt sich heraus, daß ihm zu Unrecht seine Freiheit entzogen wurde. Er möchte eine Entschädigung.

Variante 1: Der Fall spielt in Deutschland.

    Die Entschädigung beträgt elf Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung.

Variante 2: Der Fall spielt in der Schweiz.

    Das Obergericht in Aargau wirft 200 Franken / 120 Euro pro Tag aus. Im Thurgau liegt die Höhe der „Genugtuung“ jeweils bei etwa 300 Franken / 180 Euro pro Tag. In einem Einzelfall wurden 10.000 Franken / 6.000 Euro für einen Tag als Genugtuung erstritten, in einem weiteren Fall für zwei Tage 1.000 Franken / 600 Euro und in einem anderen für 13 Tage 3.000 Franken / 1.800 Euro.

    … berichteten Schweizer Kollegen auf der „swiss law list“

Den Schweizern scheint ihre Freiheit irgendwie wertvoller zu sein als uns Deutschen.

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Kiffer im Krankenhaus

Immer mehr Berliner Kiffer landen im Krankenhaus. Nach Informationen der Techniker-Krankenkasse stieg die Zahl der Klinikeinweisungen von 15- bis 25-jährigen Cannabiskonsumenten zwischen 2000 und 2005 um 160 Prozent auf 269 Fälle pro Jahr an. Experten gehen davon aus, dass sich dieser Trend in den kommenden Jahren fortsetzt. Der Gesundheitsverwaltung ist das Problem bekannt. Experten vermuten, dass die Behandlungszahlen steigen, weil sowohl mehr junge Leute Cannabis nehmen, als auch größere Mengen konsumieren. […]

Quelle: Tagesspiegel

Eine weitere Möglichkeit sehe ich in der Qualität dieses Rauschmittels, die mangels konstanter Kontrolle zu unterschiedlich ist, als daß der Konsument sie einschätzen kann, bevor er die Tüte anzündet; wenn er es dann merkt, ist es dann zu spät.

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