Monatsarchive: November 2007

JVA Plötzensee – Aus Sicht zweier Insassen

Drogen im Brot und Würmer im Essen: Zwei ehemalige Freigänger berichten von den Zuständen in der JVA Plötzensee – und fordern den Widerspruch der Justiz heraus.

Bericht im Tagesspiegel

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Vollmacht: Kein Laufbursche der Amtsanwaltschaft

Ich hatte Akteneinsicht bei der Amtsanwaltschaft beantragt. Die Amtsanwältin ruft in der Kanzlei an und teilt mit: Die Zusendung der Ermittlungsakte an unsere Kanzlei sei nur dann möglich, wenn wir ihr eine schriftliche Vollmacht zur Akte übersenden, aus der sich meine Bevollmächtigung ergibt. Komme ich dieser Aufforderung nicht nach, soll ich mir die Akte gefälligst selber abholen.

Es ist schon spannend, auf welche Ideen die Herrschaften in Moabit kommen, um an das Stück Papier mit der Unterschrift meiner Mandantschaft kommen. (Warum kommt mir eigentlich gerade der Gedanke an den Nötigungstatbestand in den Kopf?)

Ich habe reagiert. Mit einem Fax, in dem ich noch einmal höflich um Übersendung der Ermittlungsakte bitte. Beigefügt habe ich die Kopien einer Auseinandersetzung, die ich mit der Generalstaatsanwaltschaft zu diesem Thema geführt hatte. Die Senatsverwaltung für Jusitz hatte seinerzeit die GenStA angewiesen, mir die Akteneinsicht auch ohne Vorlage der Vollmacht zu gewähren. Die Lektüre jener Korrespondenz umfaßt insgesamt 23 Seiten.

Auf die Reaktion der Frau Amtsanwältin bin ich gespannt.

Weiteres und Hintergründe zur Frage der Vollmachts-Vorlage gibt es bei den Vier Strafverteidigern

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Noch eine Mehrfertigung

Ich hatte vor ein paar Tagen über den Unsinn berichtet, den ein Versicherer mit der Versendung von Faxen macht.

Gestern hat der Versicherer meine Frage, warum er das macht, beantwortet:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hönig,

bezüglich Ihres Rückfaxes dürfen wir höflich darauf hinweisen, dass wir immer auch eine Mehrfertigung für Ihre Mandantschaft mitschicken.

Mit freundlichen Grüßen
WGV Rechtsschutz-Schadenservice GmbH

Die Antwort kam per Fax um 16:30 Uhr bei uns an. Um 16:31 Uhr erhielten wir dann die Mehrfertigung dieses Faxes.

Ich kommentiere das hier jetzt mal nicht …

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Zeit und Platz

Erst war es so, daß wir ein Platzproblem hatten. Mit unserer Datensicherung. Deswegen haben wir eine externe Festplatte mit einem Terabyte Speicherplatz in unser Netzwerk gehängt. Das reicht erst einmal für eine längere Zeit.

Jetzt haben wir ein Zeitproblem. Die vollständige Sicherung aller Daten (ca. 100 Gigabyte, und täglich werden es mehr) benötigt gute 12 Stunden. Wenn das Backup abends um 21.00 Uhr startet, ist es morgens um 9.00 Uhr noch nicht fertig. Und solange das Backup-Programm arbeitet, sind die Datenbanken dem Zugriff der Nutzer entzogen; das heißt, es kann nicht gearbeitet werden.

Ich bin gespannt, was als nächstes kommt, nachdem wir das Zeitproblem gelöst haben.

(Vorsorglich: Die Begriffe „Voll-/ Inkrementelles- / Differenzielles BackUp“ sind hier bekannt. ;-))

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Ganz schwieriger Fall

Der Mandant wurde im August verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Nun bekommt er eine Anklage zugestellt, die ihm eine weitere Tat zur Last legt, für die das Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten vorsieht.

Wenn der Mandant nun auch wegen der zweiten Tat verurteilt würde, müßte eine Gesamtstrafe aus der neuen und der alten Verurteilung gebildet werden. Eine Strafaussetzung zur Bewährung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn die Dauer der Strafe nicht zwei Jahre übersteigt. Der Spielraum in dieser Sache liegt also bei zwei Monaten. Das ist mehr als nur knapp.

Ich bin gespannt, ob das Gericht und die Staatsanwaltschaft mit sich reden lassen. Der Mandant spricht kein Deutsch, die 36 Zeugen der neuen Anklageschrift auch nicht. Zudem liegen die Wohnorte der Zeugen etwa 2.000 km von Berlin entfernt. Verhandlungsmasse ist also vorhanden.

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Lehrerin verhaftet wegen Teddybär

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Sudanesische Behörden haben eine 54 Jahre alte britische Lehrerin wegen Beleidigung des Islams verhaftet, nachdem sie einen Teddybären „Mohammed“ genannt hatte.

Quelle: taz

Ich kenne jemanden, der sammelt Plüsch-Affen. Er ist gewarnt.

Übrigens: In unseren Kulturkreisen geht man wesentlich entspannter mit sakralen Teddybären um.

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Rußfilter für den Kamin

Holzfeuer

Ein Rußfilter für jede Holzheizung – dazu will das Bundesumweltministerium die Hausbesitzer verpflichten. Egal ob Kaminofen, Kachelofen oder Holz-Zentralheizung: Wer strenge Feinstaub-Grenzwerte nicht einhält, muss künftig einen Filter einbauen. Kosten: rund 1200 Euro.

Quelle: Lübecker Nachrichten

Und bloß nicht die Killerpilze vergessen. Und nicht die Kühe

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Feinstaub: Gebühren für Ausnahmegenehmigungen

In einer Liste des Bezirksamts Mitte sind die Gebühren für Ausnahmegenehmigungen aufgeführt, die auch Fahrzeugen ohne Plakette im Einzelfall die Fahrt in die Umweltzone erlauben. Es gilt eine Preisspanne von 25 bis 1000 Euro. Preisbeispiele:

    Privat-Pkw: 165,60 Euro
    gewerblicher Pkw: 305,60 Euro
    Lkw unter 3,5 Tonnen: 305,60 Euro
    Lkw 3,5 bis 7,5 Tonnen: 445,60 Euro
    Lkw über 7,5 Tonnen: 585,60 Euro
    Busse: 585,60 Euro
    Sonderfahrzeuge: 445,60 Euro

Quelle: Tagesspiegel

Ich bin gespannt, wie die Behörden auf den Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung für die Wanne reagieren. Steuerrechtlich ist sie ein PKW, zulassungsrechtlich ein Sonder-Kfz, das Aussehen und das Fahrgefühl entspricht einem LKW.

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Mit Pfeil und Bogen

Auf einer Koppel an der Bundesstraße 167 bei Klandorf (Barnim) sind am Freitag zwei mit Pfeilen getötete Rinder gefunden worden. Unbekannte Täter haben offenbar mit Pfeil und Bogen oder einer Armbrust die Tiere erlegt und anschließend versucht, das Fleisch zu stehlen. Von einer vier Monate alten Kuh ließen die Täter nur den Kopf und die Innereien zurück. Das Fleisch haben sie fachmännisch abgetrennt. So einen Fall habe es bislang noch nicht gegeben, sagte Barnims Polizeisprecherin Martina Schaub.

Quelle: MOZ via Presseportal

Ob die Täter geschmückt mit Federn und auf Pferden unterwegs waren, wird nicht berichtet.

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Nicht öffentlich

Der Richter am Amtsgericht entschuldigte sich bei mir. Für die Verzögerung in der Hauptverhandlung, die vor „meinem“ Termin lag. Er unterbrach die Beweisaufnahme, um den Anhörgungstermin meines Mandanten dazwischen zu schieben. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, die Bewährung zu wiederrufen.

Ich habe den Richter gebeten, die Öffentlichkeit auszuschließen, die noch nach Beginn der Anhörung auf den Zuschauerbänken herumlümmelte. Anhörungstermine sind im Gegensatz zu Hauptverhandlungen nicht öffentlich. Hatte der Richter vergessen. Die Zuschauer verließen den Saal. Vor dem Saal wurde der rote Hinweis eingeschaltet: Nicht öffentlich.

Nach dem Ende der Anhörung hatte ich noch im Haus zu tun. Etwa 20 Minuten später kam ich wieder an dem Gerichtssaal vorbei, in dem die unterbrochene – öffentliche! – Hauptverhandlung unterdessen fortgesetzt worden war. Aber noch immer leuchtete der Hinweis auf die nicht zugelassene Öffentlichkeit vor dem Saal.

Der Kundige weiß, daß das ein Garant für eine erfolgreiche Revision wäre. Ich habe nur kurz den Kopf in den Saal gesteckt und der Richter wußte sofort, ohne daß ich was sagen mußte, daß er da wieder etwas Wesentliches vergessen hatte. Als ich den Kopf wieder aus der Tür gezogen hatte, war die rote Lampe ausgeschaltet.

Ich glaube, ich habe jetzt einen Freund mehr. Meinem Mandanten wird’s nützen … davon bin ich überzeugt. :-)

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