Monatsarchive: November 2007

Justizvollzugsanstalt Cottbus zu verkaufen

Die JVA Cottbus steht zum Verkauf.

Zur Historie: Bj. zw. 1889 und 1972. Während der NS-Diktatur (1933 bis 1945) und in der DDR bis 1990 waren in der JVA Cottbus u. a. politische Gefangene inhaftiert, von denen einige durch „Freikauf“ in die BRD gelangten. Nach der Wende wurde in Cottbus an anderer Stelle eine neue JVA errichtet, so dass der Komplex im August 2002 geschlossen wurde.

Es geht um den Altbau in der Bautzener Straße. Wer Spaß daran hat, kann zuschlagen – für preisgünstige 9.000,00 Euro (wenn sonst keiner mitbietet). Bei Karhausen Immobilien.

Ich bin gespannt, was daraus wird.

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Die Wanne unter Kriegs-Recht

Als ich den Link www.kriegs-recht.de/mobiles-kanzleimobil/ in den „25 neuesten Referer“ der Blogstatistik fand, bin ich doch erstmal stutzig geworden. Doch dann stellte sich heraus, ein Kollege aus Frankfurt und Berlin, Rechtsanwalt Henning Krieg, war in der Wiener Straße mit einer Kamera unterwegs.

Dann muß ich ja hier jetzt keine Fotos vom vor dem Spreewaldbad veröffentlichen. Merci, Herr Kollege. :-)

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Wartungsarbeiten wegen Feinstaubverordnung?

Gestern hat die Berliner Verwaltung den zig-tausenden Autofahrern die Möglichkeit eröffnet, die Feinstaubplakette online auf Berlin.de zu erwerben. Heute morgen (8:30 Uhr) sind dringende Wartungsarbeiten am Server von Berlin.de erforderlich.

wartungsarbeiten.jpg

Aber vielleicht besteht da ja gar kein Zusammenhang? ;-)

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Die Kanzlei Hoenig in Wikipedia

Naja, nicht die Kanzlei direkt. Aber ein Bild des Hauses, in dem wir unsere Kanzleiräume gemietet haben:

berlin_paul-lincke-ufer 43/43.JPG

Quelle und ein Bericht über das Paul-Lincke-Ufer in Kreuzberg: Wikipedia

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Feinstaubplakette für die Wanne?

Kann man beantragen, jetzt sogar im Internet.

Feinstaubplakette

Unzulässig wäre der Antrag nicht. Es kann nur sein, daß der Antrag als unbegründet zurückgewiesen wird. Wenn die Behörde keinen Fehler macht.

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Richterprivileg

Aus dem Schreiben einer Generalstaatsanwaltschaft an einen Verteidiger:

Wie Ihnen die Staatsanwaltschaft in dem von Ihnen angegriffenen Bescheid vom 1. September 2007 bereits mitgeteilt hat, hat der Bundesgerichtshof den Tatbestand des § 339 StGB (Rechtsbeugung) in ständiger Rechtsprechung dahingehend eingeschränkt, dass ein Beugen des Rechts immer nur dann vorliegt, wenn der Täter sich „bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt“. Danach setzt die Beugung des Rechts mehr als die Verletzung bindender Rechtsnormen voraus, vielmehr muss sich der Angriff des Täters – zugleich mit dem Bruch des Gesetzes – gegen grundlegende Prinzipien des Rechts, gegen die Rechtsordnung als Ganzes oder gegen elementare Normen als Ausdruck rechtstaatlicher Rechtspflege richten.

Daher sind allein die bloße Unvertretbarkeit einer Entscheidung oder objektive Willkür allein noch nicht ausreichend, um den objektiven Tatbestand des § 339 StGB zu erfüllen.

Mit anderen Worten: Bis weit über die Grenze der Willkür hinaus handelt es sich niemals um Rechtsbeugung, sondern immer noch um richterliche Unabhängigkeit. Sagt der Bundesgerichtshof. Beziehungsweise: Sagen die Richter am Bundesgerichtshof.

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Mehrfertigung

Um 10:02 Uhr erreicht uns ein Fax des Rechtsschutzversicherers mit der Deckungszusage. Soweit, sogut.
Um 10:03 Uhr bekommen wir ein zweites Fax desselben Versicherers: Noch einmal die Deckungszusage, diesmal mit dem Aufdruck „Mehrfertigung“. Ob das notwendig war?

Egal, wir drucken die Faxe ohnehin nicht aus. Delete-Taste und gut ist’s.

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Sonst nur Verbrecher

Das Kölner Amtsgericht hat nur vormittags geöffnet, also musste Witzke sich freinehmen. „Ich saß da, wo sonst die Verbrecher sitzen, und musste stundenlang warten“, erinnert er sich.

Das sagt ein Jurist, der aus der Kirche austreten wollte. Er ärgert sich über die Gebühren, die er für den Austritt bezahlen soll. Das kann ich verstehen.

Aber daß er weiß, wovon er redet (wenn man ihn korrekt zitiert hat), glaube ich nicht. Dort, wo beim Amtsgericht „sonst die Verbrecher sitzen“, trifft man Kläger, Beklagte, Zeugen, Sachverständige, Wachtmeister, Justizbedienstete, Polizeibeamte, Richter, Staatsanwälte, Prozeßbevollmächtigte, Verteidiger. Und Dummschwätzer.

Aber dem Juristen geht es ja um’s Prinzip.

Quelle: fr-online.de
Link gefunden in der Handakte

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Streifenwagen

Der eine führt ein Polizeifahrzeug einem soliden Zweck zu, der anderen macht aus einem soliden Fahrzeug einen Streifenwagen:

Streifenwagen

Quelle: SPON

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eMail vom Gericht

Es funktioniert, immer mal wieder, aber leider noch viel zu selten.

Gestern Nachmittag habe ich ein Fax an das Landgericht Konstanz übermittelt. Darin hieß es am Ende:

Wenn der Akteneinsicht Hinderungsgründe entgegen stehen, bitte ich um eine kurze Nachricht, gern telefonisch, per Fax oder per eMail.

Eigentlich hatte ich nicht ernsthaft daran geglaubt, daß dieser kleine Textbaustein überhaupt Beachtung findet. Ich habe mich getäuscht. Heute morgen lag eine eMail des Landgerichts Konstanz in meiner Mailbox:

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hoenig,

Ihr Aktengesuch wurde zuständigkeitshalber an über die StA Konstanz (34 Js 25637/05) an das AG Villingen-Schwenningen (8 Ds AK 479/06) weitergeleitet, da das Verfahren hier seit 24.09.07 rechtskräftig abgeschlossen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Justizangestellte

Besten Dank!

So einfach könnte es auch hier in Berlin und Brandenburg sein. Isses aber nich.

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