Monatsarchive: November 2007

Schäubles Hitler-Vergleich

Innenminister Schäuble provozierte mal wieder, diesmal mit einem Hitler-Vergleich. „Wir hatten den ‚größten Feldherrn aller Zeiten‘, den GröFaZ, und jetzt kommt die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten“, assoziierte er am Mittwochabend vor Journalisten und Richtern in Karlsruhe. Der geschmacklose Vergleich galt einer Sammel-Verfassungsbeschwerde, die der AK Vorratsdatenspeicherung, ein Zusammenschluss von Bürgerrechtsgruppen, initiiert hat.

Quelle: taz

Eva Hermann hat man für deutlich gemäßigtere verbale Diarrhoe beinahe gesteinigt. Der Herr Minister ist für mein Dafürhalten nicht mehr tragbar, unerträglich sozusagen.

Was mir jetzt noch für weitere Assoziationen hierzu kommen, schreibe ich besser nicht. Ich bin ja nicht geschmacklos.

taz-Link gefunden bei Rechtsanwalt Jürgen Melchior, Wismar.

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Den Bock zum Gärtner gemacht

Nach Angaben des Hamburger Musikindustrie-Anwalts Clemens Rasch schicken Polizeibehörden in Verfahren gegen Personen, denen der nicht lizenzierte Upload von Musikdateien in Filesharing-Netzwerke vorgeworfen wird, bei Hausdurchsuchungen sichergestellte Rechner an Raschs Firma proMedia GmbH, die als „Piratenjäger“ der Musikindustrie arbeitet. Bei proMedia werden laut Auskunft des Anwalts die Festplatten gespiegelt und die gespiegelten Kopien „ausgewertet“.

Quelle: Heise

Welchen Wert die auf diesem Wege gewonnenen „Beweise“ haben, wird sicher irgendwann einmal ein Obergericht zu entscheiden haben.

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Schreibfaule Richter

Immer mal wieder bekommen wir schriftliche Urteile, in denen die Auszüge aus dem Vorstrafenregister schlicht hineinkopiert wurden. Bei einem umfangreichen Register möchte sich das Gericht damit eine Menge Schreibarbeit sparen. Daß das beim Verurteilten nicht gut angekommt, kann ich nachvollziehen. Zeigt dies doch, daß der Richter eigentlich keine oder zumindest wenig Lust hat, sich mit der Sache auseinander zu setzen.

Das Oberlandesgericht Hamm meinte nun auch, so geht das nicht. Und urteilte:

Der Senat weist erneut darauf hin, dass die zunehmende Praxis, Ausdrucke aus dem Bundeszentralregister in die Urteilsgründe einzukopieren, den Begründungsanforderungen nicht genügt. Sie ist abzulehnen und „belastet die Justiz in nicht zumutbarer Weise“, da die blosse Aufzählung der Vorverurteilungen wenig sagt und der Eindruck entstehen kann, das Gericht habe sich mit der Eigenart der Vorverurteilungen nicht genügend auseinandergesetzt.

Quelle: Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 8.05.2007, Az.: 4 SS 159/07

Ein bisschen Mühe sollte sich ein Gericht also schon machen, wenn es jemanden im Namen des Volkes verurteilt hat.

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Am Rande des Herbstkolloquiums in Hamburg

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Ein böser Hinweis, dort in der Großen Wallanlage, wenn man ‚mal um die Ecke denkt.

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Undank

Da weise ich den Kollegen – ja ok, ein wenig unkonventionell, aber in der Sache dennoch zutreffend – darauf hin, daß seine Website den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Und daß er darüber hinaus mit gefährlichen steuerrechtlichen Problemen zu rechnen hat, wenn er seine (teil-)gewerbliche Tätigkeit – zumindest die Werbung dafür – nicht einstellt.

Was kommt zurück? Eine pampige Antwort, genau wie sich das für einen akkuraten Zivilrechtler gehört. Na schönen Dank auch.

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Bundesweites Rechtsanwaltsregister online

Unter der Adresse www.rechtsanwaltsregister.org ist im Internet eine Datenbank zu finden, die die Adressen aller etwa 150.000 in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte enthält.

Rechtsanwälte Hoenig gibt es vier „Stück“ in der Republik, aber nur einen in Berlin. ;-)

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Nicht ausgewertet

Aus einem Schreiben der Buß- und Verwarngeldstelle einer brandenburgischen Gemeinde; es geht um eine Geschwindigkeits-Messung mit einem „Starenkasten“ (Traffiphot-S).

Die Messungen, die laut Messprotokoll nicht auszuwerten waren, waren 26x ausländische Fahrzeuge, 31x Krafträder, 1x Einsatzfahrzeug, 1x Kennzeichen nicht erkennbar, 3x Kalibrierungsfoto und 9x wurde die Messung vom Auswerter nicht gewertet.

Gemessen wurden 361 Fahrzeuge im Juli diesen Jahres innerhalb von 10 Tagen, in denen das Gerät im Betrieb war. In Bezug auf die 31 Moppeds heißt das:

1. Nicht einmal 10 % aller Schnellfahrer waren Motorradfahrer.

2. Motorradfahrer haben von Starenkästen nichts zu befürchten.

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Punkte für Verwarnungsgeld?

Unserer Mandantin wird zur Last gelegt, zu schnell unterwegs gewesen zu sein. 7 km/h zu schnell, also mit 57 km/h bei erlaubten 50 km/h. Unser Bußgeldrechner wirft dafür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro aus. Nach der Bußgeldkatalogverordnung gibt es dafür keine Eintragungen in das Verkehrszentralregister (VZR), deswegen raten wir unseren Mandanten in solchen Fällen grundsätzlich dazu, die Sache durch Zahlung aus der Welt zu schaffen.

Hier liegt der Fall jedoch anders:

punkte.jpg

Die Bußgeldbehörde teilt mit, daß es für diesen Verstoß einen Punkt in’s VZR gibt. Das müssen wir uns dann doch ‚mal ein wenig genauer anschauen …

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Was die Welt nicht braucht

Tübingens grüner Oberbürgermeister Boris Palmer hat ein neues Thema entdeckt: die Heizpilze, die Kneipen, Gaststätten und Bars immer öfter vor ihren Türen aufstellen. Nachdem andere Städte das Thema schon vor ihm angegangen haben, gibt der Klimaschützer und Hybridfahrer Palmer jetzt Gas – beim Gasabdrehen für den Klimaschutz. …

Quelle: taz zum Thema „Killerpilze“

Ich bin gespannt auf die Weiterentwicklung dieses brennenden Problems hier in der Hauptstadt.

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Lichtblicke

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Treppenaufgang im Berliner Landgericht am Tegeler Weg.

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