Ich glaube, der Herr Kollege, der die Gegenseite vertritt und dem aufgegeben wurde, für einen Gerichtskostenvorschuß für die Beweisaufnahme zu sorgen, war ein wenig verärgert:
Bemerkenswert ist wieder, dass in der ganzen Akte kein Konto des Amtsgerichts Potsdam auftaucht und ich die Kontoverbindung (Deutsche Bundesbank, BLZ 160 000 00, Konto-Nr. 160 01 5 12) zunächst telefonisch auf der Geschäftsstelle des Gerichtes erfragen musste. Schafft es das Amtsgericht Potsdam nicht endlich, 17 Jahre nach der Wiedervereinigung, wie normale Gerichte, im Briefkopf die Kontoverbindung anzugeben?
Wie „normale“ Gerichte? Wo gibt es die?
„Normale Gerichte“ neigen nach meiner Erfahrung eher dazu, sich genau wie beschrieben zu verhalten, nämlich naheliegende Informationen gerade nicht preiszugeben, vgl. auch hier