Der Geschädigte hat grundsätzlich für die Dauer, in der er sein Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzen kann, einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Und zwar auch dann, wenn Ersatzteile lange Zeit nicht lieferbar sind und das Fahrzeug deswegen nicht repariert werden kann.
In einem Urteil des Amtsgerichts Gifhorn, vom 17. 8. 2006 (Az. 13 C 1563/05) heißt es unter anderem:
Zieht sich die Reparatur eines ausländischen Fahrzeuges wegen Schwierigkeiten bei der Ersatzteilbeschaffung über einen großen Zeitraum hin (z.B. Tage für einen Motorroller Piaggio Beverly 125), so hat der Geschädigte Anspruch auf Nutzungsentschädigung für die gesamte Reparaturdauer.
Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Ersatzteilen sind damit grundsätzlich ein Risiko des Schädigers.
Wenn also auch die übrigen Voraussetzungen für den Nutzungsausfallschaden vorliegen, kann der Geschädigte nicht auf die reine Zeit, die für den Einbau der Ersatzteile gebraucht wird, verwiesen werden. Die Fahrer von exotischen Fahrzeugen dürfen also nicht schlechter gestellt werden wie diejenigen, die ein Massenprodukt fahren.
Die Entscheidung des Amtsgerichts wurde veröffentlicht in der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) 2004, 149.
Sauber. Aber wer hat denn da geklagt? Hatte sich die gegnerische Versicherung quergestellt?
Kläger war der Rollerfahrer. Der Versicherer weigerte sich, mehr als ein paar Tage Ausfallschaden zu zahlen.
Wie sieht es denn dann aus, wenn Totalschaden vorliegt? Muss die gegnerische Versicherung Ausfall zahlen, bis der Restwert des kaputten Fahrzeugs überwiesen ist?
@ Fotomari: Wenn der Versicherer eine verzögerte Zahlung zu vertreten hat, könnte – bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – ein Anspruch grundsätzlich bestehen.
wurde auch zeit, dass da mal klartext gesprochen wird…
hallo,was muss ich denn der versicherung schreiben/vorlegen, wenn ich die nutzungsausfallsentschädigung, als geschädigter, geltend machen möchte. Ich wurde vor einigen tagen angefahren, der roller steht jetzt beim gutachter.
danke p.disco
habe vor kurzen auch ein rollerunfall gehabt total schaden laut gutachten steht mir als rollerfahrer pro tag 10euro ausfall zu das ist auch bei schwacke einsehbar es ist die gruppe a und wenn der schaden bezahlt ist habe ich noch mal anspruch von 20-24 tagen ausfall da der roller erst bestellt werden muß.