Angebliche 200 km/h statt erlaubter 100 km/h

Die Frankenpost berichtete über einen Moppedfahrer in der üblichen Form:

Nach dem TÜV in Radarfalle: Motorradfahrer mit Tempo 200 gestoppt

Dettelbach (dpa/lby) – Von sommerlichen Motorradtouren mit seiner PS-starken Maschine kann ein Unterfranke in den nächsten drei Monaten nur träumen. Der 27-Jährige hatte die Leistung seines Motorrads von 28 auf 78 PS erhöht und am Freitag vorschriftsmäßig beim TÜV Würzburg eintragen lassen. Um die Kraftentfaltung des Zweirads zu testen, drehte der Biker auf der Heimfahrt vom TÜV den Gashahn voll auf und raste mit Tempo 200 über eine Landstraße. Dabei wurde er von einem Videowagen der Autobahnpolizei verfolgt. Die Beamten filmten den Raser und hielten ihn an. Die Strafe: Drei Monate Fahrverbot, vier Punkte in der Verkehrssünderkartei und 750 Euro Geldbuße.

Mich ärgern solche Berichte. Weil sie einfach handwerklich schlecht gemacht sind.

Es wird hier der Eindruck erweckt, als ob die Autobahnpolizei hier noch vor Ort eine „Strafe“ verhängt hätte. Das ist sicherlich falsch. Wenn die Beamten einen solchen Fall registriert haben, dann schreiben sie eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige. Diese wird dann von der Bußgeldbehörde bearbeitet. Von dort erhält der Kradfahrer dann einen Bußgeldbescheid, gegen den er sich selbst oder mit Hilfe eines Verteidigers zu Wehr setzen kann. Das Ergebnis ist offen.

Wenn beispielsweise die Messung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, dann ist sie entweder überhaupt nicht verwertbar oder es müssen Abzüge gemacht werden. Oder es gibt andere Gründe, warum die vom Bußgeldkatalog vorgesehene Regelbuße nicht verhängt werden kann. Oder das Verfahren verzögert sich bis hinein in die Verjährung. Oder oder oder …

Es ist alles nicht so einfach, wie sich das in der (Boulevard-)Presse anhört. Zumal manche Journalisten sich einfach keine Mühe geben, sauber zu arbeiten. Und – bitteschön: Was ist eigentlich genau ein „Raser„?

Link gefunden im Blog der Verkehrsunfallabwicklung

Dieser Beitrag wurde unter Bußgeldsachen veröffentlicht.

Eine Antwort auf Angebliche 200 km/h statt erlaubter 100 km/h

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    doppelfish says:

    „Raser“? Ganz einfach: Einer, der – dank besserer Motorisierung und/oder besserer Fahrtechnik – schneller vorankommt als ich. Siehe auch „herbrennen“.