Angst vorm Hund

Aus einer Ermittlungsakte:

1. Versuch:

Am heutigen Tag wurde gemeinsam mit KHK G. und KK’in H. die N-str. 15 in Berlin zwecks Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten aufgesucht.

Hierbei wurde zielgerichtet der linkte Seitenflügel betreten, wo sich die Wohnung im 2. OG rechts befindet. An der Wohnungstür ist kein Namensschild angebracht und die Klingel ist außer Funktion. Bereits beim Herantreten an die Wohnungstür und insbesondere beim Klopfen gegen die Tür, machte sich nach dem Verhalten zu entnehmen ein größerer Hund bemerkbar. Nach längerem Klopfen und so wie sich das Tier verhielt, konnte davon ausgegangen werden, dass sich in der Wohnung keine Person aufhielt.

Von der Absicht, die Wohnung zu durchsuchen, wurde auf Grund der gegebenen Situation vorerst abgesehen.

2. Versuch, 3 Wochen später

Bezug nehmend auf die vorangegangenen Ermittlungen, wo bekannt wurde, dass bei einer Wohnungsdurchsuchung beim Beschuldigten mit einem nicht ungefährlichem Hund zu rechnen ist, wurde für die heut durchzuführende Wohnungsdurchsuchung eine Mitarbeiterin des Hundefangs gleich mit hinzugezogen.

Da sich wie schon beim letzten Hausbesuch nur der Hund in der Wohnung bemerkbar machte, wurde der Schlüsseldienst gerufen, welcher dann die Türöffnung vornahm.

Außer einem ausgewachsenen weiß / braunen Pitbull und einem weiteren Pitbull (Jungtier), war niemand in der Wohnung.

Na bitte. Geht doch. :-)

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

Eine Antwort auf Angst vorm Hund

  1. 1
    Jane Doe says:

    Ja, vermutlich sind die beiden Tierchen in den drei Wochen schlichtweg verhungert und dann war die Durchsuchung für diese Canophobiker natürlich problemlos möglich.