Ausnahme für die Wanne?

umweltzone_470.gif

Die Senatsverwaltung erläutert ihren Luftreinhalte- und Aktionsplan Berlin 2005-2010 und beantwortet Fragen zu generellen Ausnahmeregelungen vom Fahrverbot und Fragen zu Einzelausnahmen vom Fahrverbot in Härtefällen.

Manchmal ist es ganz nützlich, ein Jurastudium mit zwei Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen zu haben. Dann hat man wenigstens eine kleine Chance, es früher oder später zu verstehen, was die verbeamteten Herrschaften von der Senatsverwaltung sich da ausgedacht haben.

Merkblätter gibt es, na klar. In mehreren Sprachen. Eine Kennzeichenverordnung auch. Und natürlich Antragsformulare, freiwillige und unfreiwillige Vordrucke, Pläne, wichtige Berichte …

formulare.jpg

Ich frage mich nur, wer soviel Zeit hat, sich das ganze Zeug auch noch durchzulesen. Und wieviel Zeit (und Geld) es gekostet hat, sich den Wust auszudenken. Und was nützt es?

Dieser Beitrag wurde unter Feinstaubverordnung veröffentlicht.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.