Ausnahmen vom Innenstadt-Fahrverbot

Anfang Juli hat der Berliner Senat beschlossen, was jene zahlen müssen, die mit einem nicht schadstoffarmen Fahrzeug in die ab Anfang 2008 gültige Umweltzone einfahren wollen oder müssen. Nach dieser Gebührenordnung werden Oldtimerfahrer für eine unbefristete Ausnahmegenehmigung mit 100 Euro zur Kasse gebeten. Behinderte oder Pendler, die nicht Bus und Bahn nutzen können, zahlen für einen 18 Monate gültigen Freifahrtschein bereits 165 Euro, und bei Gewerbetreibenden mit mehreren älteren Fahrzeugen kommen über 600 Euro zusammen. Der AvD bezeichnete die Gebühren als „Abzocke“ und kritisierte, der Verwaltungsaufwand für die „zu erwartenden 50.000 Anträge sei extrem hoch.“ Eine Senatssprecherin erklärte, man wolle kein Geld verdienen, sondern erreichen, dass „möglichst wenige alte Autos mit hohem Schadstoffausstoß in die Innenstadt fahren.“

Quelle: Oldtimer-Markt

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