Beinharte Sitten in Österreich

In einer Klage, die in Österreich geführt wird, stellt der Prozeßbevollmächtigte des Kläger folgenden Antrag:

Die klagende Partei beantragt daher, nachstehendes

URTEIL

zu erlassen:

Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution 30.000,00 Euro samt 4% Zinsen p.a. ab Klagsbehändigung zu zahlen sowie die Kosten des Verfahrens gemäß § 19a RAO zu Handen des Klagevertreters zu ersetzen.

Auch wenn ich als wenig zimperlich gelte: Das hätte ich mich getraut! Noch nicht einmal in Berlin. ;-)

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

3 Antworten auf Beinharte Sitten in Österreich

  1. 1
    Tilman says:

    Das ist das Ö-Wort für Vollstreckung. Und der Gerichtsvollzieher heisst gar „Exekutor“.

  2. 2
    Ingmar Greil says:

    Jaja, lustige Sprache haben die Österreicher :-)
    „Exekution“ ist aber, wie schon erwähnt, nur unser Ausdruck für Zwangsvollstreckung.

  3. 3
    Tyroler says:

    Na heast. Des gibt a schene Leich :-)

    Übrigens, ich hab immer noch das Wörterbuch:

    Österreichisch – Deutsch

    zu Hause. Unsere Sprache is scho leivand