In einer Klage, die in Österreich geführt wird, stellt der Prozeßbevollmächtigte des Kläger folgenden Antrag:
Die klagende Partei beantragt daher, nachstehendes
URTEIL
zu erlassen:
Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution 30.000,00 Euro samt 4% Zinsen p.a. ab Klagsbehändigung zu zahlen sowie die Kosten des Verfahrens gemäß § 19a RAO zu Handen des Klagevertreters zu ersetzen.
Auch wenn ich als wenig zimperlich gelte: Das hätte ich mich getraut! Noch nicht einmal in Berlin. ;-)
Das ist das Ö-Wort für Vollstreckung. Und der Gerichtsvollzieher heisst gar „Exekutor“.
Jaja, lustige Sprache haben die Österreicher :-)
„Exekution“ ist aber, wie schon erwähnt, nur unser Ausdruck für Zwangsvollstreckung.
Na heast. Des gibt a schene Leich :-)
Übrigens, ich hab immer noch das Wörterbuch:
Österreichisch – Deutsch
zu Hause. Unsere Sprache is scho leivand