Berliner Strafverteidiger gegen Mikado-Rasterfahndung

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger hat eine Presseerklärung zum Thema Mikado herausgegeben:

Auch bei Ermittlungen im Bereich der Kinderpornografie darf der Zweck nicht die Mittel heiligen

Der als Schlag gegen die Kinderpornografie gefeierte Fahndungserfolg der Staatsanwaltschaft Halle begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Ich habe den vollständigen Wortlaut der Presseerklärung im Weblog der Vier Strafverteidiger zitiert.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

2 Antworten auf Berliner Strafverteidiger gegen Mikado-Rasterfahndung

  1. 1

    Eine Riesen-Sauerei ist das! Ist jeder Kreditkarten-Inhaber jetzt Kinder-Porno-Verdächtig? Sowohl die Staatsanwaltschaft mit ihrem Ansinnen an die Kreditkartenunternehmen, als auch die Kreditkartenunternehmer sind wohl in rechtsverletzender Weise über das Ziel hinaus geschossen.

  2. 2
    Harry G. says:

    Typisch deutsch – erstmal alle und jeden verdächtigen und dann grad ein paar Verdächtige rausfinden – PFUI! sag ich da nur. Finde das Ziel Kinder-Porno-Anbieter unschädlich zu machen natürlich in Ordnung – Aber so? Meine Bedenken selbst normale Dinge per Creditcard bezahlen zu wollen haben zugenommen.