Heute erreicht mich die Bewerbung einer Heidelbergerin auf eine Mitarbeiter- bzw. Praktikantenstelle in unserer Kanzlei:
ich bin bei meinem letzten Berlin-Besuch durch Ihre großartige Idee mit der Polize-Wanne im Vorbeifahren auf Ihre Kanzlei aufmerksam geworden.
Selbst bei Touristen macht die Wanne also einen guten Eindruck. :-)
Ah, eine zukünftige Ex-Touristin. Jedenfalls hat sie dann einen nicht-Ideen-freien Chef, so dieser denn die Formulierung „Polizei-Wanne“ gnädig übersieht :)
Da die Bilder und die Idee bei mir fuer gute Laune fuersorgt haben, habe ich einen Blog-Eintrag darueber geschrieben …
… und jetzt einen Kommentar dazu bekommen. Ich =glaube=, der Kommentator erwaehnt § 27 Abs. 2 Satz 2 BRAO mit Humor. Bin aber wegen meiner Unfaehigkeit, Betonung im Internet immer richtig zu deuten, etwas ueberfordert.