Buchtip: Glückspielrecht von Dr. Bahr

Soeben ist im Erich Schmidt Verlag in der 2. Auflage erschienen:

Glücks- und Gewinnspielrecht
Eine Einführung in die wichtigsten rechtlichen Aspekte
von Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr, Hamburg

Auf den Seiten www.gewinnspiel-und-recht.de gibt es zahlreiche Anbieter-Infos (z.B. Inhaltsverzeichnis, Auszüge, Checklisten) zu dem Buch und natürlich auch ein paar Buch-Rezensionen, zwar noch zu ersten Auflage, die gleichwohl ihre Gültigkeit für die Nachfolgeauflage haben, die bereits nach 1 1/2 Jahren erschien.

In die 2. Auflage hat Martin Bahr die zahlreichen Neuerungen solcher Gesetze eingearbeitet, von denen auch der Praktiker eigentlich nur selten hört: SpielVO, LotterieStV … Natürlich fehlt auch nicht die geänderte (höchstrichterliche) Rechtsprechung (u.a. 9 Live, BKartA-Verfahren gg. DLTB, DDR-Lizenzen, Fun-Games, Mehrwertdienste, Sportwetten, Spielbank-Selbstsperre), von denen ich bisher nur in der Tageszeitung gelesen hatte.

Und da das Rechtsgebiet ständig im Fluß ist, hat der Autor auch nicht vergessen, einen Blick in die Zukunft zu wagen: Ein eigenes Kapitel widmet er der für 2008 geplanten Reform des Lotteriestaatsvertrages.

Das Buch ist in seinem Aufbau hervorragend übersichtlich strukturiert und insbesondere in seiner Sprache klar und verständlich gehalten. Das Inhaltsverzeichnis des Buchs vermittelt diesen Eindruck bereits beim ersten Blick. Dem Autor gelingt es, die an sich staubtrockene Materie durch zahlreiche Praxisbeispiele geradezu unterhaltsam an den Leser zu bringen:

J gibt seinem guten Freund den Tipp, er solle eun Glücksspiel veranstalten, da dies „eine Menge Kohle“ bringen würde. Zwar sei dies in Deutschland ohne Genehmigung verboten, so J, aber bevor die Polizei aufmerksam würde, hätte man längst Millionen verdient. K ist begeistert und veranstaltet das illegale Glücksspiel. J hat sich der Anstiftung zur Veranstaltung eines verbotenen Glückspiels strafbar gemacht (§§ 284 Abs. 1, 26 StGB).

Man erkennt also: Das Buch hat seinen Platz nicht nur in der Handbibliothek des Verwaltungs- oder Zivilrechtlers, sondern hilft auch einem Strafverteidiger bei der täglichen Arbeit, sobald er – in welcher Form auch immer – mit dem Glückspiel in Kontakt gerät. Ein Buch aus der Praxis für die Praxis. Weit mehr also ein nur ein Blick über den Tellerrand!

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

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