Buße oder Strafe? Oder beides?

Der Tagesspiegel schreibt:

160.000 Euro Strafe wegen Schwarzarbeit

Der Zoll hat gegen den 42-jährigen Geschäftsführer eines Dienstleistungsunternehmens ein Bußgeld in Höhe von knapp 160.000 Euro wegen illegaler Beschäftigung verhängt.

Der Strafjurist fragt: Was denn nun? Geldstrafe oder Geldbuße? Das macht schon allein für das Führungszeugnis des Geschäftsführers einen ganz erheblichen Unterschied.

Vielleicht sollten Journalisten recherchieren, bevor sie schreiben … ich finde solche Fehler peinlich für ein seriös sein wollendes Blatt.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

2 Antworten auf Buße oder Strafe? Oder beides?

  1. 1

    Mir wurde letztens im Rep erzählt, dass Schwarzarbeit nur dann vorläge, wenn jemand eine Tätigkeit ausübe, die in die Handwerksrolle einzutragen sei. Alles andere sei Steuerhinterziehung und Sozialabgabenbetrug. :)

  2. 2
    Amateurjurist says:

    160.000 Euro sind doch für einen gutverdienenden Manager und Geschäftsführer höchstens 60 Tagessätze… also wird das Führungszeugnis wohl erst gar nicht angetastet ;-)