160.000 Euro Strafe wegen Schwarzarbeit
Der Zoll hat gegen den 42-jährigen Geschäftsführer eines Dienstleistungsunternehmens ein Bußgeld in Höhe von knapp 160.000 Euro wegen illegaler Beschäftigung verhängt.
Der Strafjurist fragt: Was denn nun? Geldstrafe oder Geldbuße? Das macht schon allein für das Führungszeugnis des Geschäftsführers einen ganz erheblichen Unterschied.
Vielleicht sollten Journalisten recherchieren, bevor sie schreiben … ich finde solche Fehler peinlich für ein seriös sein wollendes Blatt.
Mir wurde letztens im Rep erzählt, dass Schwarzarbeit nur dann vorläge, wenn jemand eine Tätigkeit ausübe, die in die Handwerksrolle einzutragen sei. Alles andere sei Steuerhinterziehung und Sozialabgabenbetrug. :)
160.000 Euro sind doch für einen gutverdienenden Manager und Geschäftsführer höchstens 60 Tagessätze… also wird das Führungszeugnis wohl erst gar nicht angetastet ;-)