Das Landgericht Berlin ist krank

Jedenfalls die Einzelrichterin der 17. Zivilkammer, die unter anderem zuständig ist für Ansprüche aus Versicherungsverträgen.

Die Ducati

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meines Mandanten wurde am 20. Januar 2005 gestohlen; trotz Bodenanker in der verschlossenen Garage und dicken Ketten. Der Kaskoversicherer weigerte sich (zu Unrecht), den Diebstahlsschaden zu ersetzen. Wir haben daher am 29. September 2005 Klage erhoben.

Mit diesem Schreiben vom 16. Mai 2007

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teilte uns das Gericht mit, daß mit der Anberaumung eines Verhandlungstermins erst in drei bis sechs Monaten zu rechnen sei,

da die zuständige Einzelrichterin nach wie vor erkrankt ist. Insofern sind auch weiterhin zahlreiche – insbesondere auch erstinstanzliche – Verfahren aus 2004, aber auch im Jahre 2005 vor diesem Verfahren anhängig gewordene Sachen noch zu bearbeiten bzw. zu verhandeln.

Rund zwei Jahre nach Klageerhebung wird es dann weitergehen. Hoffentlich. Denn sicher ist es ja nicht, daß die einzige Richterin, die wir hier in Berlin haben, wieder gesund wird. Ich sage dazu jetzt besser nichts mehr …

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6 Antworten auf Das Landgericht Berlin ist krank

  1. 1
    ttt says:

    Falls der Mandant gewinnt – werden die Zinsen ab Urteil oder ab Entstehung des Anspruchs fällig? Falls Letzteres, dann würde Ihr Mandant doppelte Freude haben.

  2. 2

    Verzinst wird in diesem Fall ab Eintritt des Verzugs (der Zeitpunkt liegt vor der Klageerhebung), in anderen Fällen ab Zustellung der Klage an den Gegner. Verzinsung ab Rechtskraft des Urteils ist eher selten.

    Mittlerweile ist die Verzinsung schon ein erheblicher Kostenfaktor, mit dem man rechnen muß: Derzeit 7,70 %.

    Nur: Wenn das Geld *jetzt* fehlt, um sich ein Ersatz-Mopped zu kaufen, tut das sonnige Frühlingswetter trotz der Zinsen gar nicht gut.

  3. 3
    doppelfish says:

    Und auch eine Ersatz-Richterin ist nicht aufzutreiben?

  4. 4

    Das größte deutsche Landgericht ist dazu offensichtlich nicht imstande.

  5. 5
    arno nym says:

    leider kein Einzelfall am LG Berlin. Habe da nen Vorsitzenden, der mir (nach einem jahr ohne mündl. Verh. oder Bew.aufnahme) schreibt, er sei überlastet und habe dies auch schon dem LG Präs. angezeigt. Im übrigen bemühe er sich.

    Da wir im Zivilprozeß was von dem Richter wollen, haben wír bislang davon abgesehen, mehr als (oder je nach standpunkt: weniger) höflich zu bitten.

    Arm und noch nicht mal sexy…. da lob ich mir andere Gerichte in reicheren Ländern (Bayern etwa) dort werden erstinstanzliche Verfahren am Landgericht(ohne Beweisaufnahme) auch gern in sechs Monaten abgeschlossen…..

  6. 6
    RA Jede says:

    Und, hat sich inzwischen (Januar 2008) was getan?

    Was mich an solchen Berichten verwirrt, ist, daß sie nicht zu einem Aufschrei führen, sondern sich alle Beteiligten incl. der Mandanten in ihr Schicksal fügen nach dem Motto: Man kann doch nichts dagegen machen.

    Vielleicht sollten wir derartige Unfähigkeiten sammeln und dann gemeinsam versuchen Druck aufzubauen. Dies ist ja auch im Interesse der Gerichte, die offensichtlich nicht ausreichend mit Stellen ausgestattet sind.