Der Staatsanwalt per eMail

Ich hatte in einer Umfangstrafsache bereits im Februar um Mitteilung des Sachstandes gebeten. Das selbe Schreiben – mit dem Vermerk: „ERINNERUNG“ – haben wir dann noch einmal an die Staatsanwaltschaft gefaxt, weil wir bisher keine Rückmeldung erhalten haben. Das war am vergangenen Freitag.

Heute Morgen bekomme ich eine eMail, in der mir der Staatsanwalt die erwünschte Information mitteilt. Der Staatsanwalt ist neu mit der Sache betraut worden, nachdem der bisher zuständige Oberstaatsanwalt nun wohl andere Aufgaben wahrnimmt.

Der Nachwuchs in Moabit scheint sich also nach und nach an die modernen Kommunikationswege heranzuwagen. Das macht die Arbeit einfacher …

Dieser Beitrag wurde unter Staatsanwaltschaft veröffentlicht.

5 Antworten auf Der Staatsanwalt per eMail

  1. 1
    Jack says:

    Auf Bundestrojaner geprüft? ;)

  2. 2

    Hooops. Danke für den Hinweis. ;-)

  3. 3
    doppelfish says:

    Was ist denn eine „Umfangstrafsache“? Ist da jemand zu dick?

  4. 4

    Als Umfangstrafsachen werden gemeinhin Verfahren bezeichnet, in denen es zahlreiche Beschuldigte gibt bzw. in denen an zahlreichen Tagen verhandelt wird.

  5. 5
    doppelfish says:

    Ach so! Wieder was gelernt. :-)