Der Wert der Freiheit

Ein Mensch wird verhaftet und wird in die Untersuchungshaftanstalt eingeliefert. Später stellt sich heraus, daß ihm zu Unrecht seine Freiheit entzogen wurde. Er möchte eine Entschädigung.

Variante 1: Der Fall spielt in Deutschland.

    Die Entschädigung beträgt elf Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung.

Variante 2: Der Fall spielt in der Schweiz.

    Das Obergericht in Aargau wirft 200 Franken / 120 Euro pro Tag aus. Im Thurgau liegt die Höhe der „Genugtuung“ jeweils bei etwa 300 Franken / 180 Euro pro Tag. In einem Einzelfall wurden 10.000 Franken / 6.000 Euro für einen Tag als Genugtuung erstritten, in einem weiteren Fall für zwei Tage 1.000 Franken / 600 Euro und in einem anderen für 13 Tage 3.000 Franken / 1.800 Euro.

    … berichteten Schweizer Kollegen auf der „swiss law list“

Den Schweizern scheint ihre Freiheit irgendwie wertvoller zu sein als uns Deutschen.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht, Vollstreckung veröffentlicht.

Eine Antwort auf Der Wert der Freiheit

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    Klaus Hütte says:

    Das Recht der Genugtuung aus ungerechtfertigtem Freiheitsentzug ist in der Schweiz noch nicht grundlegend erforscht. Es unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. Im Thurgau darf man die ersten 3 Tage als Risiko des täglichen Lebesns abbuchen. Inandern Kantonen genügen bereits wwenige STunden für mehrere hundert Franken. ich verweise auf den Artikel: Hütte Klaus, Genugtuung bei Körperverletzung und nicht gerechtfertigtem Freiheitsentzug HAVE 2007 / 310 – 314 und auf BGer 6C_2/2008 vom 24.3.2009. In diesem Entscheid wurden zuerkannt 120’000 für 862 Tage i.e. 139.20 Fr/Tag.