„Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden“

Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde am 10.09.2007 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen versuchten Betruges zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht setzte die Strafe nicht zur Bewährung aus. Wegen des Schutzes der Allgemeinheit.

Hintergrund war eine zivilrechtliche Auseinandersetzung mit der taz.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß dieses Urteil rechtskräftig wird.

Bericht in der taz.

Wieso finde ich eigentlich (um 8:00 Uhr) weder in der Bloggoshäre noch sonst in den Medien einen Hinweis auf diese Entscheidung? Es kann doch nicht sein, daß nur die taz darüber berichtet.

Update: Mittlerweile ist die Netzwelt erwacht. Heise berichtet um 9:11 Uhr. Meine Frage ist beantwortet.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

11 Antworten auf „Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden“

  1. 1
    Ben says:

    Vielleicht eine Satire in Kooperation mit Titanic?

  2. 2
    H. Keser says:

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/95843

    Da gibt es auch eine „Grüne Welle“ in dazugehörenden Forum.

  3. 3

    Ich bekomme seit Jahren als Fachmensch für Internet, aber juristischer Laie mit, welchen „Kurs“ Herr Gravenreuth fährt.

    Ich wundere mich, wie so ein „Phänomen“ überhaupt so lange bestehen kann. Herr G. legt es darauf an, die Grenzen des Rechtsstaats herauszufinden und auch mal das Recht zu beugen. Von einem Verfassungsfeind ist er daher nicht weit entfernt. Nach meiner Meinung hätte man schon bei dem „Explorer“- Theater ihm zumindest die Lizenz entziehen sollen. Er schädigt wenn nicht den Rechtsstaat, dann doch das Ansehen des Rechtsstaates. Er hat bestimmt einige Nachahmer, die meinen, sich Ähnliches erlauben zu können. Es gibt zudem definitiv zu viele (arbeitslose) Rechtsanwälte.

    [Überflüssige Unsachlichkeit gelöscht. crh]

    Andreas Delleske

  4. 4
    doppelfish says:

    @02 (H. Keser): Ja, “Grüne Welle” trifft’s recht gut.

  5. 5

    Man beachte das Update bei PC-WELT.

  6. 6
    Das Grauen says:

    „Ich kann mir nicht vorstellen, daß dieses Urteil rechtskräftig wird.“

    Dies ist natürlich für viele IT-Interessierte ein wichtiges Topic. Nicht umsonst hat auch die PC-Welt hierher verlinkt. Könnten Sie vielleicht für uns, juristisch bestenfalls halbgebildete, Ihre Ansicht etwas detailierter begründen? Ich bin sicher, daß dies viele, die über den Link hier vorbeikommen, interessieren würde. Außerdem finde ich, daß schon der Respekt gegenüber der Richterin es einem seriösen Anwalt verbietet, unbegründete Kritik einfach in den Raum zu stellen. Also,wie gesagt, worauf begründet sich Ihr Zweifel am Bestand des Urteils?

  7. 7

    Wenn das Urteil eines Amtsgerichts mit der Berufung angegriffen wird, steht dem Berufungsführer eine komplett neue Tatsacheninstanz zur Verfügung. Das bedeutet eine erneute Beweisaufnahme und Bewertung deren Ergebnis‘ durch ein anderes Gericht.

    Vorausgesetzt, die Staatsanwaltschaft hat nicht auch eine Berufung eingelegt, kann es für den Berufungsführer nur besser, aber nicht schlimmer werden. Allein aus diesem Grunde – und nicht aus Kenntnis der Akte – rechne ich damit, daß im konkreten Fall das Amtsgerichtsurteil angegriffen wird.

    Denkbar ist aber auch eine Sprungrevision gegen das Urteil, wenn die Verteidigung nach Erhalt des Urteils und nach Einsicht zumindest in das Verhandlungsprotokoll revisible Fehler entdeckt.

    Inhaltlich kann ich zu den Erfolgsaussichten der Rechtsmittel mangels genauer Kenntnis der Sachlage nichts sagen.

  8. 8
    Das Grauen says:

    „Das bedeutet eine erneute Beweisaufnahme und Bewertung deren Ergebnis’ durch ein anderes Gericht.“

    Ah. Das hatte ich mir als Laie anders vorgestellt, mehr in Richtung: „Ist die Beweisbewertung des vorherigen Gerichts korrekt und das Urteil nachvollziehbar gewesen oder wurde der Angeklagte evtl. in anderer Form unrechtmässig benachteiligt“. Schon merkwürdig wie das gehandhabt wird, das läuft doch auf eine erhebliche Doppelbelastung für die Gerichte hinaus. In den USA z.B. läuft das afaik anders. Immerhin, günstig für den Angeklagten, ob für die Allgemeinheit auch, will ich mal dahingestellt lassen.

    Na, da können wir also gespannt sein, welche neuen Beweise FvG eventuell aus dem Hut zaubert. Ich bin eher skeptisch, aber der Freiherr ist ja immer für eine Überraschung gut…

    Danke jedenfalls für den informativen Exkurs, wirklich sehr entgegenkommend!

  9. 9

    Rechtsmittel wurde natürlich fristgerecht eingelegt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth
    Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

  10. 10

    […] nennt der Kollege Hoenig den Verurteilten beim Namen! Verwandte […]

  11. 11
    Toni says:

    Tja, im Nachhinein wohl falsch getippt :)