Nachdem das Finanzgericht die Wanne zum PKW gemacht hat, folgt nun auch die Finanzverwaltung in Gestalt der KFZ-Steuerstelle diesen Argumenten.
Hier sieht man den freundlichen Finanzbeamten bei der gewissenhaften Prüfung.
Für den interessierten Leser habe ich die Einspruchsentscheidung hier veröffentlicht. Viel Spaß bei der Lektüre.