Die Kosten des Gutachtens trägt der Rechtsschutz-Versicherer

Der Ducatisto wird angehalten, weil der Polizeibeamte ein empfindliches Gehör hat. Ihm ist das markante Geräuschgemisch aus Ansaugen, Verbrennen, Kupplungsrasseln und Auspuffen suspekt.

Weil der Moppedfahrer aufmerksamer Leser unserer Website ist, wußte er, daß er gegen die Sicherstellung seiner Duc keine Chance hat; die schöne Italienerin verschwindet in der Belziger Straße, der Fahrzeug-Sicherstellung-Stelle der Polizei Berlin.

In den dortigen Hallen hat die DEKRA eine Zweigstelle. Der Gutachter schaut sich das Mopped an und stellt fest: Luftfilter, Kupplungsdeckel, Schalldämpfer – alles in Ordnung, keine Mängel. Aber der fehlende rechte Außenspiegel und die (Halogen-)Kellermänner vorn. Das ist alles nicht orischinol und unzulässig. Also gibt es nach der Freigabe des guten Stücks ein paar Wochen später Post vom PolPräs: Ein unfreundlicher Bußgeldbescheid.

75 Euro Bußgeld, 3 Flens, ca. 25 Euro für die Zustellung des Bescheids, ca. 100 Euro für’s Abschleppen und ca. 150 Euro für das Gutachten. 350 Euro für Spiegel und Blinker??

In der Tat, das geht erst einmal so in Ordnung. Mängel sind Mängel und der Verdacht des Polizisten war nicht völlig abwegig. Der Kradler bleibt auf den Kosten sitzen.

Es sei denn, er ist versichert. Ein Rechtsschutzversicherungsvertrag ist in solchen Lebenslagen nicht das Verkehrteste. Der Versicherer hat nämlich auch die Verfahrenskosten zu tragen, und das sind sämtliche Kosten mit Ausnahme des Bußgeldes.

Man muß es nur wissen. Dann kann man es in eine geschickte Formulierung gießen und schon hat man eine Sorge weniger. Wenn man dann noch wegen des Bußgelds einen einsichtigen Richter findet, dem Kellermänner gefallen und rechte Außenspiegel an einem Youngtimer stören, ist alles gar nicht so schlimm.

Vorsicht: Es gibt Rechtsschutzversicherer, die drücken sich nicht nur (oft) um die Zahlung, sondern drücken bei dem Versicherten bei Vertragsschluß eine Selbstbeteiligung auf. Das ist bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht sinnvoll. Concordia, Roland und D.A.S. empfiehlt unsere Kanzlei aus diesen und anderen Gründen nicht.

Dieser Beitrag wurde unter Bußgeldsachen, Zulassungsrecht veröffentlicht.

2 Antworten auf Die Kosten des Gutachtens trägt der Rechtsschutz-Versicherer

  1. 1

    … obwohl fairerweise gesagt werden muss, dass es bei Concordia meines Wissens auch Verträge ohne SB gibt – und die Gesellschaft sich rühmt, auch bei Strafsachen wegen vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt nicht in Regress zu gehen.

  2. 2

    Ich wollte nicht zum Ausdruck bringen, daß eine nicht zwingende Selbstbeteiligung schon ein Hinweis auf die „Güte“ eines Versicherers ist. Die Concordia erscheint mir aus vielen anderen Gründen als nicht empfehlenswert. Ich darf hier auf http://www.rsv-blog.de verweisen. Oder auf die Google-Suche nach „Concordia albern„.