Die Staatsanwaltschaft und der Pudding

Der Angeklagte wurde vom Amtsgerichts Tiergarten verurteilt, zu 10 Monaten Freiheitsstrafe. Aus den Gründen des Urteils:

Noch ein Wort zu den Strafanträgen der Amtsanwaltschaft in der Hauptverhandlung, da wurde eine Freiheitsstrafe von sage und schreibe zweieinhalb Jahren verlangt. Wie soll man das nennen? Durchgreifen? Konsequente Strafverfolgung? Nein, das nennt man: auf den den Pudding hauen!

Die Urteile des – mittlerweile pensionierten – Richters Rüdiger Warnstedt hatten immer wieder einen hohen Unterhaltungswert – selbst wenn einem Verteidiger bei seiner Prozeßführung manches Mal eine Feder gewachsen ist.

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