Die typische Gefahr des Umkippens

Wird ein Motorrad verbotswidrig auf dem Gehweg abgestellt, begründet dies für sich allein nicht die Annahme, das Motorrad sei noch „in Betrieb“ i.S.d. § 7 Abs. 1 StVG.

Ist das Motorrad jedoch unsicher abgestellt und nicht ausreichend gegen ein Umstürzen abgesichert worden, setzt sich die für den Betrieb eines Motorrads typische Gefahr des Umkippens auch nach dem Abstellen noch fort.

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 07.06.2005, Aktenzeichen: 112 C 3231/04

Also: Erst den Ständer ausklappen, dann loslassen. ;-)

Dieser Beitrag wurde unter Unfallrecht veröffentlicht.

3 Antworten auf Die typische Gefahr des Umkippens

  1. 1
    Hermann says:

    Ohne den konkreten Fall zu kennen, möchte ich doch den einen oder anderen „Wackelkandidaten“ in Erinnerung bringen wie z.B. die Suzuki Freewind, die bei einem ordentlichen Windstoß auch schon mal auch bei ordnungsgemäß betätigten Seitenständer umfällt…

  2. 2

    Vermurkstes Zeug kann man ordnungsgemäß bedienen, solange man möchte. Das bleibt Murks. :-)
    Dem Freewind-Ständer jedenfalls ist nur mit einer Flex zu helfen …

  3. 3
    Tyroler says:

    wie jetzt? Die Motorräder legt man nicht ab?

    Das haben die mir bei der BMW Niederlassung aber nicht gesagt, daß man die auf einen Ständer (wo issn der???) stellt.

    Ich finde mein Kälbchen süss, wenn es da so liegt