Doppelbuchungskontrolle

Plötzlich weigerte sich die Bank, die ihr erteilten Überweisungsaufträge auszuführen. Es ging zunächst um drei Überweisungen an die Justizkasse, die Pauschale in Höhe von 12 Euro für die Akteneinsicht. Das Konto war gedeckt, das HBCI meldete auch sonst keine Fehler. Das wiederholte sich. Deswegen habe ich zweimal bei der Bank nachgefragt (beim ersten Mal kam keine Reaktion). Ich bekam folgende Antwort:

Leider kam und kommt es sehr häufig vor, dass Kunden aus Versehen oder wegen technischer Unwägbarkeiten Überweisungen doppelt veranlassen. Die Klärung solcher Fälle ist oft sehr kompliziert und kann zu Verlusten beim Auftraggeber führen. Auf vielfachen Kundenwunsch haben wir daher eine Doppelverarbeitungskontrolle eingerichtet, die einen doppelt erteilten Auftrag herausfiltert. Dadurch ist es tatsächlich nicht möglich, zwei EinzelüberiNeisungen mit gleichem Betrag und gleichem Empfänger auszuführen. Sind dennoch derartige Buchungen mehrmals pro Tag gewünscht, können diese in einer Sammelbuchung erfasst und dann versendet werden. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, diese Buchungen auch um einen Bankarbeitstag versetzt zu versenden oder Onlinebanking mittels Service-Direkt zu nutzen, da hier keine Doppelbuchungskontrolle stattfindet. Andere Lösungsmöglichkeiten als die drei Genannten können wir Ihnen derzeit leider nicht aufzeigen. Unser Rechenzentrum prüft aktuell jedoch weitere Alternativen.

Na toll. Da sind vereinzelt irgendwelche Leute, die mit dem System nicht umgehen können. Deswegen sichert man das System solange, bis es nicht mehr brauchbar ist. Mit dieser Argumentation könnte man die Überweisung per Computer ganz aufgeben. Wenn ich mir vorstelle, welchen Katastrophen wir tagtäglich nur knapp entgehen, weil wir bei der Eingabe der vielen Zahlen keine Fehler machen. Solche Risiken muß man doch verhindern!

Nebenbei: Das ist kein kostenloses Konto. Für diesen lausigen Service zahlen wir ernsthaftes Geld. Bisher haben wir das jedenfalls gezahlt.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

4 Antworten auf Doppelbuchungskontrolle

  1. 1
    doppelfish says:

    Ich hätte ja erwartet, daß der Verwendungszweck jeweils anders ist, indem er zum Beispiel das Aktenzeichen oder ein Datum enthält.

  2. 2

    Es ist tatsächlich so, daß sich die Verwendungszwecke der Aufträge unterscheiden. Aber das zu vergleichen, ist dieser Bank nicht möglich.

    Ich weiß nicht, welche Ausbildung die Programmierer der Bank haben. Aber irgendwo scheint es dabei gravierende Mängel gegeben zu haben …

  3. 3

    Bei meiner Bank reicht ein abweichender Verwendungszweck aus. Damit ist das dann auch sinnvoll.

  4. 4
    doppelfish says:

    Oh. Merkwürdig. Gegen die Programmierer wird nicht zufällig wg. BTM ermittelt?