Drei Stunden im Kofferraum

Die Fahrer des Mercedes war erst 16 Jahre alt. Der Polizei glaubte ihm nicht, daß er vor wenigen Wochen in seiner früheren Heimat einen Führerschein gemacht und den er nur nicht dabei hätte. Folgerichtig haben die Beamten den Jungen sowie seine 4 Mitfahrer aus dem Auto geholt. Dann wurde der Mercedes geparkt und die Fahrzeugpapiere und Schlüssel sichergestellt.

Etwa drei Stunden später wurden die Polizeibeamten von einem Mitarbeiter eines Automobilclubs zum gleichen Ort gerufen, da er von einer Gruppe Jugendlicher beauftragt wurde, einen hochwertigen „Mercedes“ zu öffnen. Auf die Befragung des 16-Jährigen nach dem Grund gab dieser an, einen weiteren Mitfahrer wegen fehlender Sitze im Kofferraum des Pkw platziert zu haben. Dieser hatte sich zwischenzeitlich bei seinen „Kumpels“ per Handy gemeldet, weil ihn ein menschliches Bedürfnis plagte. Die Beamten befreiten daraufhin den 17-Jährigen mit den sichergestellten Schlüsseln.

Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de

Was sind das wohl für „Freunde“, die ihren Kumpel über drei Stunden in einem Kofferraum schmoren lassen. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis erscheint mir da wesentlich weniger verwerflich.

Drei Tage Einzelhaft in einem dunklen Kerker bei Wasser und Brot wären darauf eine durchaus akzeptable Reaktion … ;-)

Foto: Pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Fahrerlaubnisrecht, Strafrecht veröffentlicht.

2 Antworten auf Drei Stunden im Kofferraum

  1. 1

    Erinnert mich ein wenig an Jackie Brown: „Wir fahren nur nach Koreatown, du bist da maximal für 10 Minuten im Kofferraum…“

  2. 2
    deranwalt.at says:

    Mag es sich auch um schlechte Freunde gehandelt haben – einen Mangel an Unrechtsbewußtsein wird man ihnen zumindest nicht unterstellen können.

    @ Jackie Brown :

    Erinnerlich war das dann ja auch so, sieht man von der im Kofferraum zurückgebliebenen sterblichen Hülle ab …