Einstellung – wegen buffer overflow?

Der Staatsanwalt wollte meinen Mandanten partout nicht ungeschoren davon kommen lassen. Obwohl es ihm sehr schwer fiel, den technischen Sachverhalt überhaupt zu durchdringen. Ich habe versucht, ihn mithilfe eines Privatgutachtens auf’s Pferd zu bekommen. Ist mir dann auch so halbwegs geglückt.

Er wollte das Verfahren wegen Ausspähens von Daten einstellen, wenn der Mandant eine Auflage erfüllt: Zahlung von 1.500 Euro an die Justizkasse. Ich hatte zwei Wochen Zeit, dieses „Angebot“ mit dem Mandanten zu erörtern.

Bereits nach gut einer Woche bekam ich Post vom Staatsanwalt: „Das Verfahren gegen Ihren Mandanten habe ich nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.“ Keine Sanktion mehr, eingestellt, einfach so. Hat noch nicht einmal meinen verabredeten Anruf abgewartet.

Ob der Ermittler meine Verteidigungsschrift in einer ruhigen Stunde nun doch noch mal durchgearbeitet hat? Ich werde es nicht erfahren … dem Mandanten ist’s egal, der freut sich.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

2 Antworten auf Einstellung – wegen buffer overflow?

  1. 1
    doppelfish says:

    Es ist doch immer schön, wenn man jemandem etwas beibringen kann, nicht wahr.

  2. 2
    SHAKAL says:

    Und mal ganz sicher freut sich da jemand … !