Empfangsbekenntnis – ganz einfach

In unserem Textbaustein zur Rücknahme des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid haben an die Behörde bzw. an das Gericht eine Bitte formuliert:

Bitte übersenden Sie uns eine kurze Empfangsbestätigung, gern handschriftlich per Rückfax.

Gestern kam wieder einmal mehr das gewünschte Empfangsbekenntnis: Stempel der Behörde, handschriftlich das Datum, „erhalten“ und die Unterschrift der Sachbearbeiterin.

Das sieht zwar nicht so schön aus wie ein „richtiger“ Brief, erfüllt aber voll den Zweck, nämlich die Fristen nun genau berechnen zu können. Und: Weil es fast keine Mühen macht, wird der Bitte immer häufiger entsprochen.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei), Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.