Dem Mandanten wurde vorgeworfen, im März 2005 einen Verkehrsunfall verursacht zu haben und dabei betrunken gewesen zu sein. Das wäre ein „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ gem. § 315 c Abs. 1 Nr. 1a StGB gewesen.
Noch bevor die Ermittlungen abgeschlossen wurden, erlitt der Mandant einen Schlaganfall, von dem er sich bis heute nicht erholt hat. Dies hatte ich seinerzeit dem Staatsanwaltschaft auch mitgeteilt. Das interessierte den Strafverfolger allerdings herzlich wenig: Er beantragte gnadenlos den Erlaß eines Strafbefehls gegen den kranken Mann, der noch nicht einmal Gelegenheit hatte, sich zu dem Tatvorwurf oder zur Höhe seines Einkommens zu äußern.
Auch beim Gericht von Rücksichtnahme keine Spur: Es entsprach diesem Antrag und verurteilt den Mandanten zu einer Geldstrafe, entzog ihm die Fahrerlaubnis, verhängte eine Sperre für die Wiedererteilung, ohne daß er jemals sein Recht auf Gehör wahrnehmen und sich zur Sache einlassen konnte.
Ich habe in seinem Namen Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und seit 2005 regelmäßig Atteste und Arztberichte an das Gericht übermittelt, in denen bestätigt wurde, daß der Mandant weiterhin verhandlungsunfähig sei.
Im November 2006 habe ich dann die Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis und die Herausgabe des Führerscheins verlangt und durchgesetzt. Auch wenn der Mandant kein Auto mehr fahren können wird, war dies für ihn eine psychologisch notwenige Maßnahme.
Nun, nach Ablauf eines weiteren Jahres, habe ich mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft eine das Verfahren beendende Abrede getroffen. Das Verfahren wird gem. § 153 StPO eingestellt, der Mandant verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für die Dauer der vorläufigen Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Letzteres stellte kein Problem für ihn dar, da er wegen seiner Erkrankung ohnehin nicht hätte fahren können.
Das Gericht kann nun endlich die Akte schließen, der Mandant bleibt unbestraft und muß auch keine Zahlung an die Justizkasse leisten.
Alles gut?
Der Teil mit dem „Strafbefehl gegen Schlaganfallopfer“ ist nicht gerade so ganz toll.