Feinstaub: Gebühren für Ausnahmegenehmigungen

In einer Liste des Bezirksamts Mitte sind die Gebühren für Ausnahmegenehmigungen aufgeführt, die auch Fahrzeugen ohne Plakette im Einzelfall die Fahrt in die Umweltzone erlauben. Es gilt eine Preisspanne von 25 bis 1000 Euro. Preisbeispiele:

    Privat-Pkw: 165,60 Euro
    gewerblicher Pkw: 305,60 Euro
    Lkw unter 3,5 Tonnen: 305,60 Euro
    Lkw 3,5 bis 7,5 Tonnen: 445,60 Euro
    Lkw über 7,5 Tonnen: 585,60 Euro
    Busse: 585,60 Euro
    Sonderfahrzeuge: 445,60 Euro

Quelle: Tagesspiegel

Ich bin gespannt, wie die Behörden auf den Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung für die Wanne reagieren. Steuerrechtlich ist sie ein PKW, zulassungsrechtlich ein Sonder-Kfz, das Aussehen und das Fahrgefühl entspricht einem LKW.

Dieser Beitrag wurde unter Feinstaubverordnung veröffentlicht.

4 Antworten auf Feinstaub: Gebühren für Ausnahmegenehmigungen

  1. 1
    doppelfish says:

    Hmmm, für Sonder-Kfz und Lkw kann man mehr abzocken als für PKW. Das kann also noch spannend werden. Und wie die Gebühren für die Ausnahmegenehmigungen der Umwelt helfen, frage ich schon gar nicht.

  2. 2
    K19 says:

    Sind solche hohen Gebühren eigentlich rechtlich ok?
    Da man die Unterlagen die zur Beurteilung dienen ja selber beibringen muss, frage ich mich wodurch solche Gebühren gerechtfertigt sind.

  3. 3
    M.Boßdorf says:

    Umweltpolitiker als Bürgerschreck ?

    Vor weniger als 5 Jahren war das 5-Liter Auto in aller Munde, hochgejubelt von Umweltschützern und Fachpresse.
    Dieses 5-Literauto sollte am besten ein Turbodiesel – ein Auto mit dem Kürzel TDI sein.
    Ein Auto, das den Vorstellungen am meisten entgegenkam, war der an gekürte VW Lupo.
    Heute tut man so, als sei das Schnee von gestern und möchte die Entschleunigung und die Cityverkehrtotalberuhigung.
    Von einem Ford Fiesta-Zweitakter mit KAT, mit einem völlig neuen umweltfreundlichen Verfahren war auch mal in der Fachpresse zu lesen. Heute gibt’s real in Deutschland keinen geregelten und damit anerkannten Zweitakt-Kat ! Und von einem Golf Ecomatic war vor ein paar Jahren auch zu lesen, der sich an jeder Kreuzung selbsttätig zum Spritsparen und zur Luftverbesserung ausstellt, aber per Druck aufs Gaspedal sofort anspringt und losfährt.
    An der Hybridtechnologie wird auch schon seit mehreren Jahrzehnten gefeilt. In New York bezuschußt man Taxiunternehmer bei Hybridtaxis (Doppelantrieb)in ernstzunehmender Größe beim Neuwagenkauf. Ich finde es schade, daß den Leuten von SPD und PDS.Linkspartei nichts Neues einfällt, als dem Bürger mit Verboten Steine in den Weg zu legen und nun über Oldi – und Youngtimer-Fahrer herfallen, um Kasse zu machen.
    Ich wünsche Euch viel Glück und allzeit gute Fahrt!

  4. 4
    Wiebke Hoogklimmer says:

    Ich kann mitteilen, wie sich die Gebühren zusammensetzen:
    Ich hatte Widerspruch gegen meine Gebühr von 331,20 EURO eingelegt, der natürlich gegen eine neu hinzugekommene Gebühr von 35 EURO vor ein paar Tagen abgelehnt wurde.
    Hier die Antwort in Auszügen der Widerspruchsstelle:

    „…..Gemäß dem Leitfaden der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz zur einheitlichen Handhabung der Genehmigungen von Einzelausnahmen von Fahrverboten durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden in den Bezirken ist für jede angefangene Viertelstunde 12,80 EURO zu berechnen. Dieses ist individuell je nach Verwaltungsaufwand festzusetzen und wurde bei Ihnen auf 4 x eine Viertelstunde (=51,20 EURO) festgesetzt. Da die Prüfung in Ihrem Fall sehr umfangreich und zeitaufwendig war, ist die Festsetzung der Verwaltungsbebühr in Höhe von 51,20 EURO gerechtfertigt. [Anm.: keine Ahnung, wieso ausgerechnet MEIN Fall umfangreich und zeitaufwendig war….]….
    ….Die Umrüst- bzw. Ersatzbeschaffungskosten werden nach dem Gewicht und Fahrzeugarten eingeteilt und schlagen sich in der Grundgebühr nieder. Da es sich hier um ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,0 t handelt [Anm.: meine Wanne ist auf 3,0 t runtergestuft], wurden gemäß der Vorgaben der Senatsverwaltung 100,00 EURO als Grundgebühr für Fahrzeuge mit eiem Gewicht bis 3,5 t berechnet.
    Hinzugerechnet wird im Rahmen eines sogenannten Zuschlagsfaktor die Dauer der Ausnahmegenehmigung. Gemäß dem Leitfaden wird der Zuschlagsfaktor mit der Formel 1 + Dauer der Ausnahmegenehmigung in Monaten (hier: 18 Monate) geteilt durch 10 berechnet (1+18/10=1,8 x 100,00 EURO (Grundgebühr) = 280,00 EURO). Da in den 280 EURO auch die 100,00 EURO für die Grundgebühr enthalten ist, diese aber nur einmal in Ansatz zu bringen ist, war hier ein Zuschlagsfaktor in Höhe von 180,00 EURO zu berücksichtigen. Auch der Faktor für die Berechnung wird ebenfalls von der Senatsverwaltung vorgegeben.
    Nach endgültiger Berechnung war die Gebühr auf 331,20 EURO festzusetzen………

    Gegen diesen Bescheid könnte ich jetzt klagen, aber dann wird es ja noch teurer………..