Feinstaubplakette für die Wanne?

Damit mir später mal keiner vorwirft, ich hätte es nicht versucht: Den Antrag auf Erteilung einer Feinstaubplakette für die Wanne habe ich vergangenen Monat gestellt. Dazu muß man wissen, daß es für den fast 25 Jahre alten Dieselmotor alles gibt, nur keine Plakette.

Jetzt bekomme ich die Rückmeldung.

Ihrem Online-Antrag auf Zuteilung einer Feinstaubplakette kann ich leider entsprechen, weil Ihr Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen B-ET 4520 bezüglich des Abgasverhaltens nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.

… schreibt die Plakettenbehörde.

„kann ich leider entsprechen“: Die Behörde bedauert also, mir die Plakette zu erteilen. Das ist mir eigentlich egal. Hauptsache, ich bekomme die Plakette. Die war dem Schreiben allerdings nicht beigefügt. Ich werde mal nachfragen …
;-)

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

8 Antworten auf Feinstaubplakette für die Wanne?

  1. 1
    MaxR says:

    Welcher Herr K war das?
    Der von Brecht oder der von Kafka?
    Na, kafkaesk kanns schon noch werden, wenn die Bürokratie mal aufgeweckt wurde.

  2. 2
    Donnerkatze says:

    Ist die Wort wörtliche Aussage verbindlich?
    Schließlich ist es ein amtliches Schreiben und Bestätigung.
    Klar erkannt, daß dieses alte Fahrzeug nicht umgerüstet werden kann und damit leider (im Sinne der Behörde) eine Plakette erhalten muß.
    Klarer Fall, das ist so selten, daß nur nicht die richtigen Textbausteine im Behördencomputer gespeichert sind, für solch ein spezielles und besonderes Fahrzeug wie die „Wanne“ ;-)
    Gruß
    Donnerkatze

  3. 3
    Wolf-Dieter says:

    Damit Ihnen später keiner vorwerfen kann, Sie hätten es ja nicht versucht, sollten Sie die fehlende Plakette nachfordern. (Ichs würd’s tun!)

  4. 4
    doppelfish says:

    Vielleicht ist ja der Werttransporter noch unterwegs?

  5. 5
    Sladade says:

    Gilt das Fahrverbot eigentlich auch für stehende Fahrzeuge? Man könnte ja die Wanne auf den vorgesehenen Parkplatz schleppen und dort abstellen.

  6. 6
    Alexander Fritz says:

    Da kam ja gerade in netter Bericht auf WISO mit Bildern von der Wanne und seinem Besitzer. :D

  7. 7
    Frank Preßler says:

    Aber Sie haben es wenigstens in die Sendung WISO geschafft. Ich sitze gerade am Laptop und sehe mit einem Auge den Bericht über die Plaketten in Berlin und schwupps kommt die „Wanne“ ins Bild und ich denke, „Die Karre kenn ich doch“. Viel Erfolg beim weiteren Vorgehen gegen den ablehnenden Bescheid.

  8. 8
    Friedhelm Träger says:

    Parkvignetten – ein klassischer Fall rechtswidrigen Staatshandelns in Berlin
    Kaum eine Zeitung hat darüber bis jetzt geschrieben: Die Restlaufzeiten der bezahlten und vom Bezirksamt Mitte ausgegebenen Parkvignetten im sog. Hundekopf (innenhalb des S-Bahn-Ringes) blieben unberücksichtigt !
    Wer keine Feinstaub-Plakette bekommt, darf in der Innenstadt nicht parken, trotz bezahlter Parkvignette mit einem noch lange nicht erreichtem Enddatum der Ausstellungsdauer.
    Das ist regelrechter Betrug (!), jawohl schnöder Betrug auch im strafrechtlichen Sinne am Bürger !
    Sie, die betroffenen Bürger der Berliner Innenstadt, mußten für etwas bezahlen in diesem Fall, was sie nicht zeitmäßig vollständig bekommen – eine Zufahrt zu irgendeinem Parkplatz im Hundekopf und zwar so voraussetzungslos, wie zu dem Zeitpunkt, als die Vignette rechtmäßig erworben wurde.
    Es wurden den Bürgern auch keine Erstattungen angeboten. Die Bezirksamter hätten ja alle Daten einschließlich der Adressen der Betroffenen zur Erstattung nutzen können. Nichts geschah.
    Und da die Pläne für diese Willkühr jahrelang vorher ausgeheckt werden und keineswegs von heute auf morgen mal so vom Himmel fallen, hätte eigentlich ein Staatsanwalt auch kein Problem, eine Täuschung über Tatsachen zum Verkaufszeitpunkt der Parkvignette zu ermitteln. Aber die Verantwortlichen frohlocken, dazu muß erst mal der Wille vorhanden sein. Die Feinstaubplakettenwirtschaft in Berlin ist ein klassischer Fall rechtswidrigen Staatshandelns.
    Ich kann nur die Betroffenen ermuntern, diese Widersprüche im staatlichen Handeln den Gerichten auf den Tisch zu packen.
    Leider beschäftigten sich die verantwortlichen Verkehrspolitiker von der Partei Die Linke (Lompscher, Dr. Hoff, Menzner) offenbar nicht mit solchen kleinen, aber überaus bedeutsamen Details. Man sollte wohl einige von ihnen aus ihrem Dornröschenschlaf wecken und die sofortige Aufhebung des bürger-und fremdenfeindlichen Unsinns fordern.

    PS: Eure Wanne ist echt der Knüller und sorgt für korrekte 80 km/h auf der Stadtautobahn Avus an der Kurve bei Dreilinden, wenn er auf der Brücke bei dort steht. Die meisten lesen die Aufschrift nicht.