Finanzermittlungen

Aus einem Vermerk der Ermittlungsbehörde:

Am 21. April 05 wurden in der Wohnung des Beschuldigten 621,- Euro sichergestellt. Da sich der Verdacht des Handeltreibens mit Marihuana nicht bestätigt hat, kommt eine Einziehung dieser Summe nicht in Betracht.

Der Beschuldigte hat in seiner Vernehmung jedoch ausgesagt, dass er Sozialhilfeempfänger sei. Es soll daher geprüft werden, ob das Geld zugunsten der Leistungsbehörde freigegeben werden kann.

An was der Verteidiger nicht alles denken sollte …

Übrigens: Bei seiner Vernehmung war der Beschuldigte noch nicht anwaltlich vertreten. Meine Mandanten geben den Ermittlern keine Auskunft über die Höhe und Herkunft ihrer Einkünfte.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

2 Antworten auf Finanzermittlungen

  1. 1

    Könnte das nicht Geld von der Leistungsbehörde sein, dass er sich zusammengespart hat – oder hat der Beschuldigte bereits eine andere Quelle genannt?

  2. 2

    @ Patrick Georgi:
    Ich verweise auf den nachfolgenden Beitrag „Rechtsstaat, scheibchenweise„.