Finanztest über Juraxx: Flott und falsch

Die März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest berichtet über Tests der Beratungsleistungen der Juraxx-Kette an sechs verschiedenen Standorten. Und kommt zum Ergebnis:

Netter Service, schwache Qualität.

Gut beraten wurde

nur in der Berliner Filiale Kochstraße. In allen anderen Filialen war der Rat zu den beiden Problemen entweder lückenhaft oder falsch.

Ob auch in diesem Zusammenhang „der Berliner“ Recht hat, wenn er sagt: „Was nichts kostet, taugt auch nichts.“?

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

4 Antworten auf Finanztest über Juraxx: Flott und falsch

  1. 1
    Michael says:

    Was taugt der „Test“ eines Mitbewerbers durch einen Mitbewerber? Das ist die Frage…

  2. 2
    Kollege says:

    Krasse Fälle von Fehlberatung gibt es in der gesamten Anwaltschaft, auch und gerade bei den angeblich renomierten Kanzleien. Der Test taugt nicht, wenn er keine Referenzwerte zur allgemeinen Rechtsberatungsqualität angibt.

    Überhaupt kann ich den Begriff „Qualität“ bei Rechtsberatung nicht mehr hören. Der Mandant mißt ohnenhin ausschließlich den finanziellen Erfolg.

  3. 3

    Lieber Kollege.

    Vor allem – aber nicht nur im Strafrecht – ist Ihre Behauptung (im letzten Satz Ihres Kommentars) nicht zutreffend. Es kommt manchen Mandanten durchaus nicht nur auf den schnöden Mammon an. Genauso gibt es Rechtsanwälte, die nicht nur ans Geldverdienen denken.

    Manchmal geht es auch um Freiheit oder sozialen und psycholischen Beistand oder schlicht um die Ehre.

  4. 4

    Interessant ist, worum es bei Rechtsanwälten offenbar in keinster Weise geht – Gerechtigkeit.
    Ist dieser Berufststand als Teil einer Institution der Jurisprudenz nicht ein wesentlicher Baustein, um über eine funktionierende Rechtsberatung zumindest einen Beitrag zu einer gerechteren Lösung Ex-Post zu leisten? Das wäre zumindest eine theoretische Legitimation des gesamten Berufsstands. Zumal es ja noch das Principal-Agent-Problem der Institutionenökonomik bei Rechtsanwälten und ihren Mandanten gibt. Weil sie mehr wissen als der Mandant können sie leicht eigenen partikulären Interessen folgen, die den Interessen der Mandanten zuwider laufen können. Oder sie entsprechen den Mandanten exakt und lügen in deren Auftrag – weder das eine noch das andere hat meiner Meinung nach mit einer besonderen Standesehre zu tun. Ist also der sogenannte „Rechtsverdreher“ nicht der ehrlichere Anwalt?