Freizeitrichterinnnen

In der Vergangenheit häufen sich in unserer Kanzlei Fälle, in denen wir beim Gericht nichts mehr erreichen, weil Richterinnen nur eine halbe Stelle haben und deswegen nur äußerst selten (ein oder zwei Nachmittage in der Woche) telefonisch oder per Fax im Gericht zu erreichen sind.

Irgendwann sind sie dann doch wieder im Dienst und entscheiden, ohne daß die Verteidigung auch nur den Hauch einer Chance hatte, auf die Entscheidung Einfluß zu nehmen. Das ist ganz besonders prickelnd für die Mandanten, bei denen es um Haftbefehle oder Fahrerlaubnisse geht.

Ich habe grundsätzlich nichts gegen Teilzeitbeschäftigungen einzuwenden. Aber muß man Aufgaben, in denen es um Sein oder Nichtsein geht, wirklich Nebenberufsrichterinnen übertragen?

Dieser Beitrag wurde unter Justiz veröffentlicht.

3 Antworten auf Freizeitrichterinnnen

  1. 1
    Joseph says:

    Das sind die Auswirkungen der Emanzipation und gewollter Tageseinteilung für Beruf und Erziehung bei gleichzeitigem Unvermögen für beides.

  2. 2
    Dan says:

    Das gibt es tatsächlich? Mythos geklärt. Tolle Voraussetzungen wenn es um »Sein oder Nichtsein« geht, wie beschrieben. Echt klasse. Meine Begeisterung kennt keine Grenzen.

  3. 3

    Erinnert mich an unseren hauptsächlichen Zivilrichter, der ca. 67 km von hier entfernt wohnt und i.d.R. nur an seinem Verhandlungstag (bis maximal 13.00 Uhr) und evtl. Freitags Vormittags bei Gericht weilt.