Für Vermögensabschöpfung ungeeignet

Aus einer Ermittlungsakte:

Für den Beschuldigten besteht ein Rentenversicherungsvertrag. Diese Versicherung hat zum 1.8.2007 einen Rückkaufswert von 4,66 Euro. Für vermögensabschöpfende Maßnahmen ist diese Versicherung ungeeignet.

Ach?!

Dieser Beitrag wurde unter Polizei veröffentlicht.

2 Antworten auf Für Vermögensabschöpfung ungeeignet

  1. 1
    RA JM says:

    Nanu? Akten in den Urlaub mitgenommen ??

  2. 2
    doppelfish says:

    Wie war das doch gleich mit dem Vieh, das klein ist, und dem Mist, den es trotzdem macht?