Gasgeben und Bremsen in der Fahrschule

Der Fahrlehrer hat dafür zu sorgen, dass dem Fahrschüler (hier: 1,59 m große Frau auf Motorrad) keine Aufgaben gestellt werden, die er nicht bewältigen kann, weil sie dessen Ausbildungsstand oder Fähigkeiten (noch) nicht entsprechen.

Diese Pflicht ist nicht schon dadurch verletzt, dass der Fahrlehrer in der 4. Doppelstunde ein anderes, etwas größeres Motorrad (Yamaha Virago statt bisher Honda Rebel) als Schulungsfahrzeug auf einem Übungsgelände einsetzt, dessen Bedienungshebel für Kupplung und Bremse kaum messbare Unterschiede in ihren Abmessungen aufweisen.

In einem solchen Fall muss es sich dem Fahrlehrer – auch nicht nach Mitteilung des Schülers, er komme mit den Hebeln der größeren Maschine schlechter klar – aufdrängen, dass der Schüler allein wegen der geringen Abweichungen nicht in der Lage sein würde, das Motorrad nach einer kurzen Fahrt (10m – 40m) das Motorrad ordnungsgemäß anzuhalten; er haftet daher nicht für die Folgen eines Sturzes, der dadurch verursacht wurde, dass der Schüler statt zu bremsen plötzlich Gas gegeben hat.

Kammergericht Berlin, Urteil vom 04.09.2006, Aktenzeichen: 12 U 224/04

Die Erfahrenen unter den Fahrern sollten nicht vergessen, wie aufregend die ersten Stunden auf dem Mopped waren. Daß man da schon mal versehentlich dreht statt zieht, kann passieren. Ein guter Fahrlehrer weiß das.

Dieser Beitrag wurde unter Unfallrecht veröffentlicht.

2 Antworten auf Gasgeben und Bremsen in der Fahrschule

  1. 1
    Marie says:

    wer allerdings durch sowas schon nervös wird, hat im Straßenverkehr, erst recht aufm Motorrad nix zu suchen.

  2. 2
    Tyroler says:

    Liebe Marie, diese Aussage ist eines Motorradfahrers nicht würdig. Obwohl. Naja bist ja kein Motorradfahrer :-)

    Auch mir ist es in der Fahrschule passiert, dass ich in der 2 Stunde Gas mit Bremse verwechselt. Naja ich bin ja rechtzeitig abgesprungen und die Kawasaki LTD 440 wurde vom Zaun aufgefangen. Ich kann der Fahrschülerin beipflichten. Eine Chopper als Fahrschulfahrzeug ist ein beabsichtigte Gefährdung durch die Fahrschule.

    Und trotzdem erlaube ich mir zu behaupten, dass ich eher was auf dem Motorrad zu suchen habe, als so manche Fahrerin oder Fahrer, die/der in der Fahrschule nicht nervös war.

    Wäre ich Richter gewesen, ich hätte zu Gunsten der Fahrschülerin geurteilt.